MÜNCHEN. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Revision des Münchner Grünen-Politikers Bernd Schreyer gegen ein Urteil wegen Volksverhetzung als unbegründet verworfen. Damit ist eine vom Landgericht München I verhängte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 70 Euro – insgesamt 4.200 Euro – rechtskräftig.
Hintergrund ist ein Tweet aus dem Juni 2023 in der hitzigen Debatte um das Gebäude-Energie-Gesetz des damaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck. Schreyer hatte geschrieben, gegen Grüne sei „aufgehetzt worden, als seien sie die ‘neuen Juden’, die ‘ausgemerzt’ werden müssen“.
Das Gericht sah darin laut Artikel in der Welt, die als erstes Medium über das Verfahren berichtete, eine unzulässige Verharmlosung des Holocaust im Sinne des Paragraph 130 Strafgesetzbuch. Die Richter urteilten, die Verfolgung und Ermordung europäischer Juden entspreche „in ihrer Ungeheuerlichkeit nicht einmal im minimalsten Ansatz“ den von Schreyer behaupteten Anfeindungen. Der Vergleich sei „gänzlich unangemessen“ und geeignet, „Würde und Ansehen der Überlebenden sowie der Ermordeten in einem für das Gemeinwesen unerträglichen Maß“ zu beeinträchtigen.
Grüner Anwalt kündigt Verfassungsbeschwerde an
Der Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, begrüßte die Entscheidung. Sie bestätige die Linie, seit der Corona-Pandemie Holocaust-Gleichsetzungen konsequent strafrechtlich zu verfolgen.
Schreyer, Mitbegründer der Grünen in München und Bayern sowie ehemaliger Landesvorsitzender, hatte sich 2023 „mit allergrößtem Bedauern“ für den Tweet entschuldigt, zugleich jedoch betont, er habe keinen direkten Vergleich mit der NS-Vernichtungspolitik beabsichtigt. Vielmehr habe er vor massiver Hetze gegen grüne Politik gewarnt, die seit 2021 eskaliere – darunter Falschbehauptungen über ein angebliches „Heizungsverbot“ sowie Boykott- und Gewaltaufrufe.
Sein Anwalt, der frühere Grünen-Bundestagsabgeordnete Jerzy Montag, kritisierte die Entscheidung als „nicht nachvollziehbar“ und verfassungsrechtlich problematisch. Er kündigte Verfassungsbeschwerde an und verwies auf zahlreiche dokumentierte Fälle, in denen Grüne in Gaststätten, Geschäften oder auf Veranstaltungen nicht bedient oder bedroht worden seien – bis hin zu Mordaufrufen, in denen ausdrücklich der Begriff „ausmerzen“ verwendet worden sei. Diese Wortwahl erinnere, so Montag, an antisemitische Boykottaufrufe gegen Juden lange vor dem Holocaust. (rr)