BERLIN. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am Donnerstagabend eine massive Änderung des Abgeordnetengesetzes beschlossen. Das Ordnungsgeld, das Abgeordnete bei schwerwiegendem Fehlverhalten zahlen müssen, steigt von 1.000 auf 2.000 Euro, im Wiederholungsfall sogar von 2.000 auf 4.000 Euro.
Was sanktioniert wird, entscheiden Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) oder einer ihrer Vertreter von SPD, Grünen, Linken und CSU in der laufenden Sitzung oder das gesamte aus diesen Politikern bestehende Bundestagspräsidium. Zuletzt hatte vor allem die AfD-Fraktion Ordnungsrufe im Bundestag kassiert. Diese kritisierte das zum Teil als willkürlich (die JF berichtete).
Wieder kein Bundestagsvizepräsident für die AfD
Derweil scheiterte die AfD am Donnerstag erneut mit dem Versuch, den ihr laut Geschäftsordnung zustehenden Posten eines Vizepräsidenten zu besetzen. Der Kandidat der zweitstärksten Fraktion, Malte Kaufmann, erhielt 153 Ja-Stimmen. 414 Abgeordnete stimmten gegen den 48jährigen Volkswirt aus Heidelberg, 12 Parlamentarier enthielten sich.
Ab sofort gilt: Wenn der Sitzungsleiter einen Abgeordneten binnen drei Sitzungswochen dreimal zur Ordnung ruft, wird nun ebenfalls ein Ordnungsgeld fällig. Drei Ordnungsrufe innerhalb einer Sitzung führen zum sofortigen Verweis aus dem Plenarsaal.
Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, nannte die Beschlüsse einen „Frontalangriff gegen die Opposition“. Er warf der Koalition unter anderem vor, sie wolle durch den Ausschluß von Abgeordneten die eigenen Mehrheiten sichern.
Klöckner: Sitzungen werden lebendiger
Klöckner entgegnete: „Es geht hierbei nicht um eine politische Richtung, sondern um das Wie unseres parlamentarischen Arbeitens.“ Es handele sich bei den Beschlüssen um „die größte Reform unserer Geschäftsordnung seit 1980“. Ziel sei es, die Plenarsitzungen lebendiger zu machen. Denn nun dürften auch in einer Aktuellen Stunde Zwischenfragen gestellt werden.
Mit der Reform wird auch das Fehlen bei namentlichen Abstimmungen teurer. Die Kostenpauschale der Abgeordneten wird in einem solchen Fall um 200 Euro gekürzt. Bisher waren es 100 Euro. Wer einen kompletten Sitzungstag unentschuldigt verpaßt, muß 300 Euro zahlen. (fh)