FREIBURG. Das Verwaltungsgericht hat die Klage eines Irakers gegen sein Einreiseverbot abgewiesen. Im Oktober 2018 war der Mann an der Gruppenvergewaltigung einer 18jährigen in der Nähe des Freiburgers „Hans Bunte Areal“ beteiligt. Elf Männer wurden festgenommen, darunter zehn Migranten. Der Iraker wurde zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Gegen ein ausgesprochenes Einreiseverbot, das ihm im Februar 2024 auferlegt wurde, kämpfte der Vater einer deutschen Tochter an.
Der Migrant war 2015 aus dem Irak eingereist und hatte Asyl beantragt, woraufhin er subsidiären Schutzstatus erhielt. Im Juli 2020 wurde er wegen der Vergewaltigung in Freiburg verurteilt, und 2021 wurde sein Schutzstatus widerrufen. Daraufhin folgte die Ausweisung, eine Abschiebung drohte. Der Mann erhob Klage gegen die Entscheidung, wobei das Verwaltungsgericht ihm im Januar 2023 teilweise Recht gab und das ursprünglich neun Jahre andauernde Einreiseverbot aufhob, mit der Begründung, daß eine Wiederholungsgefahr nicht sicher nachgewiesen sei. Die Strafe wurde daraufhin auf vier Jahre verkürzt.
Gericht urteilt gegen Iraker
Im Februar 2024 erließ die Ausländerbehörde das vierjährige Einreiseverbot, das auch vor dem Hintergrund der besonderen Schwere der Straftat und der Auswirkungen auf die Gesellschaft begründet wurde. Der Iraker legte jedoch erneut Klage ein. Das Verwaltungsgericht wies diese Klage nun ab, da die Abschreckungswirkung in solchen Fällen von erheblichem öffentlichen Interesse sei. Der Rechtsstreit ist noch nicht abgeschlossen, berichtet die Badische Zeitung; eine Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim bleibt möglich. (rr)