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Anja Arndt, NGO-Affäre, EU-Kommission

„Kein Recht auf Staatsleistungen“: Staatsrechtler verteidigt 551 Fragen zur NGO-Finanzierung

„Kein Recht auf Staatsleistungen“: Staatsrechtler verteidigt 551 Fragen zur NGO-Finanzierung

„Kein Recht auf Staatsleistungen“: Staatsrechtler verteidigt 551 Fragen zur NGO-Finanzierung

Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart: Hält Fragen der Unionsfraktion zu NGO-Fraktionen nicht für einen Einschüchterungsversuch. (Themenbild)
Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart: Hält Fragen der Unionsfraktion zu NGO-Fraktionen nicht für einen Einschüchterungsversuch. (Themenbild)
Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart: Hält Fragen der Unionsfraktion zu NGO-Fraktionen nicht für einen Einschüchterungsversuch. Foto: picture alliance / dpa | Wolfgang Kumm
„Kein Recht auf Staatsleistungen“
 

Staatsrechtler verteidigt 551 Fragen zur NGO-Finanzierung

551 Fragen stellte die Union zur Finanzierung von bestimmten Organisationen durch die Bundesregierung. Die politische Linke tobt seitdem. Ein Verfassungsexperte nimmt CDU und CSU nun in Schutz und betont: Es gibt keinen Anspruch auf Steuergeld.
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LEIPZIG. Der Staatsrechtler Christoph Degenhart hat die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Finanzierung der Nichtregierungsorganisationen (NGOs) gegen Kritik verteidigt. „Die de­mo­kra­ti­schen Rech­te der Mei­nungs- und Ver­samm­lungs­frei­heit (…) ver­lei­hen kein Recht auf Leis­tun­gen des Staa­tes, im Ge­gen­teil“, schrieb der Professor für Rechtswissenschaft an der Universität Leipzig in einem Beitrag für die Neue Juristische Wochenschrift. Bereits der Möglichkeit versteckter Einflußnahme über staatlich geförderte Organisationen gelte es zu begegnen, vor allem angesichts der „Vermutungen in dieser Richtung“ nach den jüngsten Protesten „gegen Rechts“. Hier Trans­pa­renz her­zu­stel­len, sei „ver­fas­sungs­recht­lich ge­bo­ten und le­gi­ti­mes An­lie­gen der Op­po­si­ti­on“.

Zudem wies Degenhart die Kritik zurück, wonach die 551 Fragen an die Bundesregierung zur NGO-Finanzierung „Einschüchterung“ darstellen würden. „Daß von den be­trof­fe­nen Or­ga­ni­sa­tio­nen ein Gro­ß­an­griff auf die eman­zi­pa­to­ri­sche Zi­vil­ge­sell­schaft, was immer man dar­un­ter ver­ste­hen mag, durch die künf­ti­ge Re­gie­rung be­klagt wird, über­rascht nicht“, zitierte er etwa den Verein Attac. Zugleich seien angesichts des „schieren Umfangs“ der Kleinen Anfrage und deren Zeitpunkts Zweifel erlaubt, was die Ernsthaftigkeit des Auskunftsbegehrens durch die Unionsparteien betreffe.

Ein NGO-Fördertopf kostete 182 Millionen Euro in 2023

Die Unionsfraktion hatte die Kleine Anfrage zur NGO-Finanzierung bereits Ende Februar gestellt. „Nach den Demonstrationen in den letzten drei Wochen vor der Wahl“ sei es „notwendig“ geworden, aufzuklären, wie staatlich geförderte Initiativen mit Steuergeldern umgingen, betonte CDU-Chef Friedrich Merz in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Es sei ein „Widerspruch in sich“, wenn sich „Nichtregierungsorganisationen“ von der „Regierung finanziell fördern lassen“. Bisher liegt keine Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage vor.

Die staatliche Finanzierung der NGOs nahm in den vergangenen zehn Jahren an Bedeutung zu. So hatte das Bundesfamilienministerium das Budget des Förderprogramms „Demokratie leben“ vervierfacht. Hatte das Ressort 2015 noch 40,5 Millionen Euro Budget, waren es im Jahr 2023 rund 182 Milliarden Euro. (kuk)

Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart: Hält Fragen der Unionsfraktion zu NGO-Fraktionen nicht für einen Einschüchterungsversuch. Foto: picture alliance / dpa | Wolfgang Kumm
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