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Kompetenzen überschritten: Jetzt kippt der Kreis Zwickau den Anti-Bundeswehr-Beschluß

Kompetenzen überschritten: Jetzt kippt der Kreis Zwickau den Anti-Bundeswehr-Beschluß

Kompetenzen überschritten: Jetzt kippt der Kreis Zwickau den Anti-Bundeswehr-Beschluß

Das Foto zeigte eine Straßenbahn mit Bundeswehr-Werbung in Zwickau.
Das Foto zeigte eine Straßenbahn mit Bundeswehr-Werbung in Zwickau.
Diese Straßenbahn mit Bundeswehr-Werbung in Zwickau gefällt nicht allen. Foto: picture alliance/dpa | Jan Woitas
Kompetenzen überschritten
 

Jetzt kippt der Kreis Zwickau den Anti-Bundeswehr-Beschluß

Zwei Mal bestand der Stadtrat von Zwickau darauf, daß auf städtischen Flächen nicht „für Kriegsdienst“ geworben wird. Auch die AfD war dafür. Nun ist das Landratsamt eingeschritten.
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ZWICKAU. Das Landratsamt des Kreises Zwickau hat einen Anti-Bundeswehr-Beschluß des Zwickauer Stadtrates gekippt. Das teilte die Stadt am Dienstag mit. Demnach hält das Landratsamt einen Teil des Beschlusses für rechtswidrig. Die Stadt sei nun verpflichtet, den beanstandeten Punkt aufzuheben.

Zuvor hatte der Stadtrat gleich zwei Mal einen BSW-Antrag unter dem Titel „Stadt des Friedens“ mit Mehrheit durchgewunken. Demnach sollte in städtischen Liegenschaften und auf städtischen Präsentationsflächen „auf Werbung für Kriegsdienst und Rüstungsprodukte verzichtet“ werden.

Das Landratsamt monierte jetzt, daß der Stadtrat mit dem Werbeverbot seine Kompetenzen überschritten habe. „Zudem liegt ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot nach Artikel 3 Grundgesetz vor.“ Die Bundeswehr sei eine im Grundgesetz verankerte Institution. Für eine Benachteiligung gegenüber anderen Arbeitgebern auf Werbeflächen oder Veranstaltungen fehle es „an einer verfassungsrechtlich tragfähigen Grundlage“.

Bürgermeisterin und Stadtrat in Zwickau waren uneins

Zwickaus Oberbürgermeisterin Constance Arndt (Bürger für Zwickau) reagierte positiv auf die Entscheidung. „Wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat – auch Kommunalpolitik bewegt sich stets in den Grenzen von Recht und Gesetz.“ Landrat Carsten Michaelis (CDU) betonte, gerade in einer Zeit wachsender Herausforderungen sei „die Bundeswehr ein wichtiger Pfeiler unserer demokratischen Gesellschaft“.

Der Entscheidung auf Kreisebene war ein Hin und Her zwischen dem Stadtrat und Arndt vorausgegangen. Nach dem ersten Beschluß Ende Januar hatte Arndt bereits Einspruch eingelegt. Der Stadtrat faßte den Beschluß erneut, woraufhin Arndt einmal mehr Einspruch geltend machte. Deswegen entschied nun das Landratsamt als Rechtsaufsicht.

Oberbürgermeisterin fürchtete nachteilige Folgen

Arndt führte verschiedene Argumente gegen den Beschluß an. Sie hielt ihn nicht nur für rechtswidrig, sondern auch für nachteilig, weil er zu einer Einnahmeminderung führe. Außerdem belaste er das Verhältnis zur Bundeswehr. Sie betonte zudem, daß bei der Stadtverwaltung „nur in Ausnahmefällen“ Wortmeldungen eingegangen seien, die den Beschluß befürworteten.

Bei der zweiten Beschlußfassung am 27. Februar hatten 21 Stadtratsabgeordnete für den Beschluß gestimmt. 16 votierten mit Nein und vier enthielten sich. Von den 15 AfD-Abgeordneten stimmten 14 für den Antrag und einer enthielt sich. Aus den Reihen der CDU stimmten zwei Stadträte für das Werbeverbot der Bundeswehr und sieben dagegen.

Der AfD-Verteidigungspolitiker Rüdiger Lucassen hatte das Verhalten seiner Parteifreunde bereits im Februar deutlich kritisiert. „Der Antragstext liest sich wie ein Auszug aus dem Grußwort des ehemaligen Staatsratsvorsitzenden der DDR“, sagte er der Welt. (ser)

Diese Straßenbahn mit Bundeswehr-Werbung in Zwickau gefällt nicht allen. Foto: picture alliance/dpa | Jan Woitas
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