BREMEN. Das Landessozialgericht Bremen hat entschieden, daß ein Ehepaar rund 33.000 Euro an das Jobcenter zurückzahlen muß. Die beiden Bürgergeldempfänger hatten behauptet, stets nur kurz verreist und weiterhin in Bremen wohnhaft gewesen zu sein. In Wahrheit aber lebten die beiden längst im Ausland, die Ehefrau ist in der nigerianischen Stadt Lagos als Rechtsanwältin zugelassen, die Kinder des Paares gehen dort zur Schule.
Zumindest zwischen 2016 und 2018 seien sie nicht im sogenannten „orts- und zeitnahen Bereich“ gewesen und waren somit für Termine nicht erreichbar. Hinweise auf manipulierte Reisepässe, widersprüchliche Aussagen und sogar der Versuch, einen Zeugen zu einer falschen eidesstattlichen Versicherung zu drängen, zerstörten zusätzlich das Vertrauen des Gerichts.
Bürgergeld-Betrug längst kein Einzelfall
„Leistungsberechtigte müssen grundsätzlich dem Arbeitsmarkt kurzfristig zur Verfügung stehen“, betont Sozialrechtlerin Carolin-Jana Klose. Ortsabwesenheiten seien nur in engen Grenzen zulässig. Die Verstöße des Paares flogen durch eine Passkontrolle am Bremer Flughafen auf.
Die Zahl des „bandenmäßigen Leistungsmißbrauchs“ beim Bürgergeld hat sich im vergangenen Jahr beinahe verdoppelt. Insgesamt wurden 421 Fälle registriert, wie die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen mitteilte. Zuerst hatte die Rheinische Post berichtet. Demnach zogen 209 Fälle eine Strafanzeige nach sich. (rr/sv)