VERDEN. Das Landgericht Verden hat die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette vom Vorwurf des Mordes entlastet. Das Gericht teilte mit, daß die Schwurgerichtskammer am Mittwoch diesbezüglich einen „rechtlichen Hinweis“ abgegeben habe. Damit ist der schwerste Vorwurf gegen die heute 66jährige hinfällig. Allerdings geht das Gericht nach wie vor von einem bedingten Tötungsvorsatz aus.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Mordvorwurf an einem Überfall vom 6. Juni 2015 in Stuhr bei Bremen festgemacht, an dem Klette beteiligt war. Sie soll damals mit zwei Komplizen, Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub, beabsichtigt haben, einen Geldtransporter auszurauben. Klette trug eine Maschinenpistole und eine nicht funktionierende Panzerfaust bei sich.
Als der Überfall schiefging, weil die Insassen die Türen des Transporters nicht öffneten, soll Garweg mit einem Schnellfeuergewehr in die Scheibe der Beifahrertür gefeuert haben. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete dies als Teil des gemeinsamen Tatplanes. Die Fahrer des Geldtransporters blieben unverletzt. Letztlich flohen die drei ohne Geld.
Klette steht wegen 14 Taten vor Gericht
Der Vorfall von Stuhr ist nur eine von mehreren Taten, die Klette zur Last gelegt werden. Die Staatsanwaltschaft Verden warf der früheren Linksextremistin zum Prozeßbeginn insgesamt 14 Straftaten vor. Sie habe zwischen 1999 und 2016 den Plan gefaßt, mit Garweg und Staub immer wieder Geldtransporter oder Kassenbüros zu überfallen. Um den Terrorismus der RAF geht es nicht.
Insgesamt sollen sie so mehr als 2,7 Millionen Euro für ihr Leben im Untergrund geraubt haben. Klette wurde 2024 von der Polizei in Berlin aufgegriffen, nachdem sie dort zuvor offenbar jahrelang ein unbehelligtes Leben geführt hatte. Anders als sie sind Garweg und Staub noch flüchtig. Garweg meldete sich im Dezember mit einem offenen Brief zu Wort und bezeichnete das Verfahren gegen Klette als einen „Schau-Prozeß“ durch die „Justiz des Nazinachfolgestaates“. (ser)