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Berlin: Gericht blockiert Abschiebehaft für illegal wiedereingereisten Palästinenser

Berlin: Gericht blockiert Abschiebehaft für illegal wiedereingereisten Palästinenser

Berlin: Gericht blockiert Abschiebehaft für illegal wiedereingereisten Palästinenser

Das Foto soll die Meldung zur gescheiterten Abschiebehaft für einen Palästinenser in Berlin bebildern.
Das Foto soll die Meldung zur gescheiterten Abschiebehaft für einen Palästinenser in Berlin bebildern.
Kriminell, abgeschoben – und wiedereingereist: ein Palästinenser macht den Berliner Behörden Probleme. Foto: IMAGO / Middle East Images
Berlin
 

Gericht blockiert Abschiebehaft für illegal wiedereingereisten Palästinenser

Ein krimineller Palästinenser wird abgeschoben und reist einfach wieder ein. Die Polizei will ihn daraufhin in Abschiebehaft bringen – doch ein Gericht durchkreuzt den Plan.
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BERLIN. Das Berliner Amtsgericht Tiergarten hat Versuche durchkreuzt, einen bereits abgeschobenen, aber wieder eingereisten Palästinenser in Abschiebehaft zu nehmen. Der Vorgang könnte nun dazu führen, daß das 21jährige Mitglied der Barbakh-Clanfamilie untertaucht und sich der Abschiebung entzieht. Darüber berichtet die Welt.

Der Palästinenser aus Gaza war demnach im Februar im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Griechenland abgeschoben worden, danach aber wieder nach Deutschland eingereist. Der Mann war in der Vergangenheit mit Alltagskriminalität und bei einer Palästinenser-Demo auffällig geworden. Der Barbakh-Clan ist für seine Aktivitäten in der israelfeindlichen Szene bekannt.

Daran scheitert die Abschiebehaft

Am Osterwochenende trafen die Beamten den Wiedereingereisten dann erneut in Deutschland an. Wegen der Feiertage fanden sie aber keinen Ansprechpartner für den Justizvollzug. Am darauffolgenden Freitag griffen sie den Palästinenser erneut auf und versuchten, ihn in Abschiebehaft zu bringen. Dieses Mal machte ihnen das Amtsgericht Tiergarten einen Strich durch die Rechnung.

Es wies den Antrag auf Abschiebehaft demnach mit der Begründung ab, daß das Gelände der Justizvollzugsanstalt Tegel nicht die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfülle. Die Bedingungen der Abschiebehaft müssen sich gemäß EU-Recht von den Bedingungen einer Strafhaft grundlegend unterscheiden. Eine gesonderte Einrichtung am südlichen Berliner Stadtrand hatte das Land im Juni 2024 geschlossen.

Entsprechend wurde der Palästinenser wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Innenverwaltung gibt aber an, daß sie gegen die Entscheidung des Amtsgerichts rechtlich vorgeht. Am Zug ist damit das Berliner Landgericht, das eine andere Entscheidung treffen könnte. Bis dahin kann der Ausreisepflichtige aber längst abgetaucht sein. (ser)

Kriminell, abgeschoben – und wiedereingereist: ein Palästinenser macht den Berliner Behörden Probleme. Foto: IMAGO / Middle East Images
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