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An FU-Besetzung beteiligt: Berliner Gericht durchkreuzt Abschiebung pro-palästinensischer Ausländer

An FU-Besetzung beteiligt: Berliner Gericht durchkreuzt Abschiebung pro-palästinensischer Ausländer

An FU-Besetzung beteiligt: Berliner Gericht durchkreuzt Abschiebung pro-palästinensischer Ausländer

Pro-Palästina-Aktivisten in Berlin.
Pro-Palästina-Aktivisten in Berlin.
Pro-palästinensische Aktivsten in Berlin: Abschiebung möglich? Foto: picture alliance/dpa | Soeren Stache
An FU-Besetzung beteiligt
 

Berliner Gericht durchkreuzt Abschiebung pro-palästinensischer Ausländer

Berlin will vier pro-palästinensische Demonstranten aus dem Land bekommen. Sie waren an einer eskalierten Aktion an einer Berliner Uni beteiligt. Doch ein Gericht macht dem vorerst einen Strich durch die Rechnung.
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BERLIN. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Ausweisung von vier pro-palästinensischen Demonstranten durch das Land Berlin vorerst gestoppt. Am Montag gab das Gericht bekannt, daß auch ein US-Bürger und eine Polin vorerst in Deutschland bleiben dürften, berichtet die Deutsche Presse-Agentur. Zuvor hatte das Gericht bereits die Abschiebung von zwei Iren durchkreuzt.

Es handelt sich um Entscheidungen im Eilverfahren; die eigentlichen Entscheidungen stehen noch aus. Ende März war durch einen Bericht der US-Publikation The Intercept bekanntgeworden, daß Berlin drei EU-Bürgern die Freizügigkeit entziehen und einen US-Bürger ausweisen will.

Berliner Gericht sieht „durchgreifende Bedenken“

Allen Fällen gemein ist, daß den vier Personen vorgeworfen wird, an der versuchten Besetzung der Freien Universität Berlin am 17. Oktober 2024 beteiligt gewesen zu sein. Die Universität sprach nach der Besetzung von einem „äußerst brutalen“ Vorgehen der Besatzer. Mitarbeiter seien angegriffen und verbal bedroht worden. Zugleich sei „erheblicher Sachschaden“ entstanden.

Laut The Intercept wird den vier Auszuweisenden aber nicht konkret vorgeworfen, etwa an Sachbeschädigungen beteiligt gewesen zu sein. Zweien werde vorgeworfen, einen Polizisten „Faschist“ genannt zu haben. Allen vieren werde zur Last gelegt, antisemitische und anti-israelische Parolen gebrüllt zu haben. Zwei hätten zudem versucht, eine Verhaftung zu verhindern. Allerdings wurde bislang keiner der vier gerichtlich verurteilt.

Zu dem US-Bürger befand das Gericht nun laut dpa, er sei nicht vorbestraft und eine Täterschaft sei nicht klar. Im Falle einer Irin hatte das Gericht zuvor laut dem juristischen Fachportal LTO bereits festgestellt, nach summarischer Prüfung bestünden „durchgreifende Bedenken gegen die materielle Rechtmäßigkeit“. (ser)

Pro-palästinensische Aktivsten in Berlin: Abschiebung möglich? Foto: picture alliance/dpa | Soeren Stache
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