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„Atmosphäre passt mir nicht“: Asylbewerber klagt gegen Pflicht-Job im Krankenhaus

„Atmosphäre passt mir nicht“: Asylbewerber klagt gegen Pflicht-Job im Krankenhaus

„Atmosphäre passt mir nicht“: Asylbewerber klagt gegen Pflicht-Job im Krankenhaus

Asyl. Die Justizia auf dem Römerberg in Frankfurt am Main: Das Weisungsrecht von Justizministern gibt es in nur wenigen anderen EU-Staaten.
Asyl. Die Justizia auf dem Römerberg in Frankfurt am Main: Das Weisungsrecht von Justizministern gibt es in nur wenigen anderen EU-Staaten.
Der Iraner weigert sich vor Gericht gegen die verpflichtendende Arbeit. Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Andreas Pulwey (Symbolbild)
„Atmosphäre passt mir nicht“
 

Asylbewerber klagt gegen Pflicht-Job im Krankenhaus

Ein Asylbewerber aus dem Iran weigert sich, eine verpflichtende Arbeitsstelle im Kreiskrankenhaus Greiz anzutreten. Daraufhin wird dem Migranten eine Stelle in der IT angeboten. Doch auch dafür kann er sich nicht motivieren und geht vor Gericht.
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ERFURT. Ein Asylbewerber aus dem Iran hat vor dem Sozialgericht in Thüringen gegen die verpflichtende Arbeitszuweisung im Rahmen seines Asylverfahrens geklagt. Hamid S., der seit Sommer 2024 in der Gemeinschaftsunterkunft in Greiz lebt, weigerte sich, eine Arbeitsstelle im Kreiskrankenhaus Greiz anzutreten.

Zuvor war ihm eine Hilfstätigkeit im Krankenhaus zugewiesen worden, um die Integration zu fördern. Der Iraner stellte sich gegen die Anordnung, die im Asylbewerberleistungsgesetz verankert ist, und erhob Widerspruch. Im Krankenhaus würde ihm die Atmosphäre nicht passen.

Doch auch die Anpassung des Arbeitsangebots auf seine Qualifikation im IT-Bereich konnte den Asylbewerber nicht zur Mitarbeit bewegen. Hamid S. beantragte daraufhin einstweiligen Rechtsschutz, was jedoch vom Sozialgericht Altenburg abgelehnt wurde.

Rechtsstreit mit dem Asylbewerber weiter offen

Das Gericht entschied, daß die Maßnahme im öffentlichen Interesse sei und zur Förderung der Integration beitrage. Der Beschluss hebt hervor, daß Arbeitspflichten für Asylbewerber „so früh wie möglich durchgeführt werden“ sollen, um Verzögerungen durch rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Der Fall hat Signalwirkung, da das Gericht die Rechtmäßigkeit der Arbeitszuweisung bekräftigte.

Obwohl der Iraner in erster Instanz verlor, bleibt der Rechtsstreit aufgrund einer Berufung am Thüringer Landessozialgericht offen. Praktisch hat sich die Situation bereits erledigt, da Hamid S. mittlerweile eine sozialversicherungspflichtige Stelle in Gera angenommen hat. (rr)

Der Iraner weigert sich vor Gericht gegen die verpflichtendende Arbeit. Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Andreas Pulwey (Symbolbild)
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