DÜSSELDORF. Allein die Anmietung eines Flugzeuges zur Abschiebung von sieben Migranten aus Nordrhein-Westfalen im Februar hat den Steuerzahler 63.000 Euro gekostet. Das teilte das Fluchtministerium des Bundeslandes dem Kölner Stadt-Anzeiger und der Rheinischen Post mit. Damit gibt das Ministerium nun Auskunft zur einer Frage, der Fluchtministerin Josefine Paul (Grüne) zuvor noch ausgewichen war.
Hintergrund ist ein Abschiebeflug mit vier Syrern und drei Afghanen nach Bulgarien, der im Februar im Rahmen des Dublin-Verfahrens stattfand. Paul hatte den Flug als „großen Schritt“ gelobt, weil die Bundesländer „endlich“ eigene Charterflüge organisieren könnten. Die Opposition fragte dagegen kritisch nach, warum nur sieben Migranten an Bord waren – in einem eigens gecharterten Airbus A321-231, der Platz für etwa 200 Menschen bietet.
Weitere Kosten für die Abschiebung kommen hinzu
Auch jetzt ist die Kostenauskunft unvollständig. Das Ministerium weist selbst darauf hin, daß etwa Kosten für Versicherung, Landung und Begleitpersonal noch hinzugerechnet werden müßten. Konkrete Angaben dazu machte das Ministerium nicht. Die Auskunft zu den Kosten für das Flugzeug deckt sich mit Angaben, die die Bundesregierung im Februar auf eine Linken-Anfrage für eine Reihe von Abschiebeflügen nach Bulgarien unter Federführung der Bundespolizei gemacht hatte. Zum Teil lagen die Kosten in diesen Fällen auch höher.
Daß sich nur sieben Personen an Bord des eigens gecharterten Airbus befanden, begründete Paul mit Verweis auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Nach dessen Angaben könnten pro Abschiebeflug mit einer Chartermaschine maximal zehn Personen abgeschoben werden, „auch unabhängig von der Größe des Flugzeuges“, sagte die Ministerin im Februar.
Bulgarien akzeptiert nur zehn Migranten pro Flug
Das Bamf koordiniert die Überstellung mit den europäischen Staaten, die nach Dublin-III-Verordnung Migranten zurücknehmen müssen. Auf Nachfrage der JUNGEN FREIHEIT bestätigte die Behörde die Behauptungen der Ministerin. Demnach wurde Ende 2024 ein Verfahren etabliert, nach dem die Bundesländer im Wechsel Charterflüge nach Bulgarien organisieren können. „Die Überstellungsmodalitäten werden vom zuständigen Mitgliedstaat im Zustimmungsschreiben zum Übernahmeersuchen verbindlich festgelegt.“
Bulgarien soll nach dieser Auskunft tatsächlich nur maximal zehn Personen pro Charterflug akzeptieren. Zugleich zeigt eine Übersicht der Bundesregierung vom Februar jedoch, daß bei Abschiebungen, die 2024 von der Bundespolizei nach Bulgarien verantwortet wurden, in zumindest drei Fällen mehr als zehn Migranten an Bord des jeweiligen Flugzeuges waren. (ser)