KÖLN. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage der AfD gegen die Einstufung der AfD-Jugend als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz abgelehnt. Damit darf die „Junge Alternative“ (JA) als gesichert extremistische Bestrebung behandelt und mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden.
Die Kölner Richter bestätigten mit ihrem nun veröffentlichten Beschluß die Einschätzung des Verfassungsschutzes. Die Forderung der JA nach dem „Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand und nach Möglichkeit der Ausschluß ‘ethnisch Fremder‘“ sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Dieses kenne „keinen ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Volksbegriff“, hieß es vom Verwaltungsgericht Köln.
Bundesrepublik mit DDR verglichen
Hinzu komme „eine fortgeführte massive ausländer- und insbesondere islam- und muslimfeindliche Agitation“. Die pauschale Verdächtigung, Herabwürdigung oder anderweitige Verächtlichmachung von Asylbewerbern widerspreche dem Grundsatz der unantastbaren Menschenwürde.
Zudem arbeite die Jugendorganisation auf allen Ebenen gegen das Demokratieprinzip. Beweis dafür sei die „vielfache Gleichsetzung der Bundesrepublik Deutschland mit diktatorischen Regimen, insbesondere dem NS-Regime und der DDR“. Weiterer Anhaltspunkt seien Verbindungen zu als verfassungsfeindlich eingestuften Organisationen wie der Identitären Bewegung.
AfD-Jugend kann in Berufung gehen
Bereits 2019 hatte der Verfassungsschutz die AfD-Jugendorganisation als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft. Im April vergangenen Jahres folgte die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch. Später entschied das Verwaltungsgericht, daß zumindest die öffentliche Bekanntmachung durch den Inlandsgeheimdienst rechtswidrig gewesen sei.
Gemeinsam mit ihrer Mutterpartei klagte die JA im Juni 2023 vor dem Verwaltungsgericht Köln. Den Klägern bleibt die Möglichkeit, vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster in Berufung zu gehen. Die JA äußerte sich bisher nicht zu der Entscheidung. (sv)