BERLIN/HANNOVER. Nach der Festnahme der früheren RAF-Terroristin Daniela Klette hat die Diskussion darüber begonnen, wegen welcher Verbrechen die 65jährige angeklagt werden soll. Ob ihr die Morde der Dritten Generation der RAF an Deutsche-Bank-Chef Alfred Herrhausen und Treuhand-Chef Detlev Karsten Rohwedder nachgewiesen werden können, gilt als äußerst zweifelhaft.
Nun sorgt der frühere Leiter der Terrorismusbekämpfung im BKA, Rainer Hofmeyer, für Aufsehen. Der Welt sagte der damalige Beamte, der sich hauptverantwortlich auch um die Ermittlungen zum Sprengstoffanschlag auf die JVA Weiterstadt im März 1993 kümmerte: „Die Taten der RAF sind heute alle verjährt, soweit es keine Morddelikte sind.“
RAF-Bombenanschlag verjährt?
Nach Klette war auch wegen des Attentats auf das hessische Gefängnis gefahndet worden. Wegen der Verjährung, so Hofmeyer, gebe „es auch keinen Haftbefehl mehr gegen Klette aus RAF-Zeiten“. Dem Vernehmen nach ermittelt die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe gegen die festgenommene Terroristin allerdings weiter. Ob sie das Verfahren nun einstellen muß, ist unklar.
Klar ist allerdings, daß sich Klette wegen der ihr zur Last gelegten zahlreichen Raubüberfälle in den Jahren 1999 bis 2016 verantworten muß. Dabei soll ihre DNA sowie die ihrer ehemaligen RAF-Komplizen, des heute 69jährigen Ernst-Volker Staub und des 55 Jahre alten Burkhard Garweg, sichergestellt worden sein. Die Taten hatten offenbar keinen terroristischen Hintergrund, sondern dienten wohl der Geldbeschaffung.
Bisher bleibt das Verfahren auch bei der Staatsanwaltschaft Verden in Niedersachsen und wird nicht an den für Terroristen zuständigen Generalbundesanwalt abgegeben. (fh)