MAINZ. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) hat mehr finanzielle Zuwendungen vom Bund für die Versorgung von Migranten und Asylbewerbern gefordert. Die Finanzierung der durch Asylbewerber entstandenen Kosten müsse „so dynamisch sein wie die Flüchtlingszahlen“, sagte Schweitzer laut Medienberichten.
Wenn man den sozialen Frieden nicht gefährden wolle, müßten Länder und Kommunen die durch Asylbewerber entstandenen Kosten stemmen können, ohne die Handlungsfähigkeit an anderer Stelle einschränken zu müssen, betonte der Politiker. Daher müsse der Bund die „erheblichen finanziellen Aufwendungen“ abfedern. „Wir brauchen schnelles Handeln und keine Blockaden.“
Zustimmung erhielt Schweitzer vom Städte- und Gemeindebund. Dessen Hauptgeschäftsführer André Berghegger betonte, er halte die aktuellen Zahlungen für zu gering und plädiere für eine Ausweitung. Die bisher festgelegte Pauschale sei bei weitem nicht ausreichend, sagte Berghegger gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Ministerpräsidentenkonferenz wird über Thema beraten
Rheinland-Pfalz nimmt derzeit etwa 4,8 Prozent aller in Deutschland eintreffenden Asylbewerber auf – das waren im Jahr 2024 fast 4.000 Menschen. Ende Juni 2023 lebten bereits etwa 135.000 Bewerber in dem Bundesland. Das Land verfügt derzeit über sechs Aufnahmeeinrichtungen.
Von Mittwoch bis Freitag wird in Leipzig die diesjährige Ministerpräsidentenkonferenz stattfinden. Bereits im vergangenen Jahr wurde dort über die finanzielle Unterstützung für Bund und Länder beraten.
Seit 2023 wird bei Migranten gespart
Bei der Ministerpräsidentenkonferenz im Jahr 2023 hatten sich Bund und Länder auf einen Kompromiß geeignet: Um eine „Überforderung“ der Länder und Kommunen zu verhindern, wurde die jährliche Pauschale pro Asyl-Erstantragsteller von 5.000 auf 7.500 Euro erhöht. Ursprünglich hatten die Länder 12.000 Euro gefordert.
Dabei wurden auch Sparmaßnahmen beschlossen, etwa die mittlerweile in einigen Bundesländern eingeführte Bezahlkarte anstelle von Bargeldauszahlungen. Auch der „eingeschränkte Leistungsbezug“, also die geringer ausfallenden Sozialleistungen, die ein Asylbewerber unter bestimmten Umständen erhält, wird nun erst nach 36 Monaten in eine höhere Sozialleistung überführt. Zuvor war dies bereits nach 18 Monaten der Fall. (lb)