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Migration: So viele Ausreisen finanzierte Deutschland dieses Jahr

Migration: So viele Ausreisen finanzierte Deutschland dieses Jahr

Migration: So viele Ausreisen finanzierte Deutschland dieses Jahr

Asylbewerber steigen an einem Fernbusbahnhof aus dem Bus. Vielleicht hat Deutschland ihnen gerade die Ausreise bezahlt?
Asylbewerber steigen an einem Fernbusbahnhof aus dem Bus. Vielleicht hat Deutschland ihnen gerade die Ausreise bezahlt?
Asylbewerber an einem Fernbusbahnhof (Symbolbild) / Foto: picture alliance / ANP | Jeroen Jumelet
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So viele Ausreisen finanzierte Deutschland dieses Jahr

Der deutsche Staat zahlte 2024 Millionenbeträge, um abgelehnte Asylbewerber zur freiwilligen Ausreise zu bewegen. Doch wie hoch die tatsächlichen Kosten am Ende aussehen werden, ist unklar. Und wie viele Ausreisen waren es?
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BERLIN. Von Januar bis Ende Oktober 2024 hat der deutsche Staat insgesamt 8.236 Asylbewerber bei ihrer Ausreise unterstützt. Ein entsprechendes Förderprogramm des Bundes und der Länder zahlte Summen an Personen, deren Asylantrag abgelehnt worden war oder bei denen keine Aussicht auf ein erfolgreiches Asylverfahren bestand, berichtete die Bundesregierung auf eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Leif-Erik Holm, die der dpa vorliegt.

Die Zahlungen des Programms „Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme“ (REAG/GARP) beliefen sich insgesamt auf 8,2 Millionen Euro. Mit dem Geld seien etwa Flüge und Busfahrten oder medizinische Versorgung von mittellosen Migranten unterstützt worden.

Ausreise-Kosten für Deutschland sind noch unklar

Wie viele der Gesamtkosten auf Bund und Länder entfallen seien, könne aktuell nicht angegeben werden. Grund dafür sei unter anderem, daß die EU Kosten übernehmen werde. Unter Umständen müßten Bund und Länder sogar nur fünf Prozent der Gesamtkosten tragen.

Allgemein seien Abschiebungen deutlich teurer als freiwillige Ausreisen, betonte AfD-Politiker Holm gegenüber der Welt. „Wir sollten jede Möglichkeit nutzen, abgelehnte Asylbewerber und andere ausreisepflichtige Ausländer zur Ausreise zu bewegen“, betonte er.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht. Zudem sind bestimmte Länder wie Syrien, Jemen, Libyen und Eritrea derzeit von dem Programm ausgenommen, heißt es auf der Internetseite von REAG/GARP. (lb)

Asylbewerber an einem Fernbusbahnhof (Symbolbild) / Foto: picture alliance / ANP | Jeroen Jumelet
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