BERLIN. CDU-Chef Friedrich Merz hat empört auf einen Gesetzesentwurf zu Legalisierung von Abtreibungen reagiert. „Ich bin wirklich entsetzt darüber, daß derselbe Bundeskanzler, der immer wieder vom Zusammenhalt, vom Unterhaken und von Gemeinsinn spricht, mit auf der Liste dieses Gruppenantrages mit seiner Unterschrift erscheint.“ Das Gesetz soll nach dem Willen der Antragsteller noch vor der kommenden Bundestagswahl verabschiedet werden.
Auch dies kritisierte Merz. „Das ist skandalös, was der Bundeskanzler da macht.“ Es handele sich um ein Thema, „das wie kein zweites das Land polarisiert, das wie kein zweites geeignet ist, einen völlig unnötigen weiteren gesellschaftspolitischen Großkonflikt in Deutschland auszulösen“, meint der designierte CDU-Kanzlerkandidat.
In den ersten drei Monaten legal abtreiben
Nach aktueller Rechtslage sind Abtreibungen in Deutschland illegal – aber straffrei, wenn sie innerhalb der ersten drei Monate der Schwangerschaft vollzogen werden und nach einer vorhergehenden Beratung stattfinden. Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, daß die Beratungspflicht und die Drei-Monats-Frist erhalten bleiben sollen, Abtreibungen aber offiziell als legal gelten.
Als weitere Änderung ist geplant, daß die bislang geltende dreitägige Wartepflicht zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch wegfallen soll. Laut Gesetzesentwurf sollen Abtreibungen zudem zukünftig von der Krankenkasse übernommen werden.
Die derzeitige Gesetzeslage stelle eine „erhebliche Einschränkung der Selbstbestimmung, der persönlichen Integrität und der körperlichen Autonomie Schwangerer dar“, heißt es in dem Gesetzesentwurf, der der JUNGEN FREIHEIT vorliegt. Sie könne der „körperlichen und seelischen Gesundheit“ Schwangerer „Schaden zufügen“.
Paus: Frauen sollten dafür nicht kriminalisiert werden
Bislang sind nicht alle Abgeordneten bekannt, die hinter dem Entwurf stehen. Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne), der Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws und die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge bekräftigten gegenüber der Tagesschau ihre Unterstützung.
„Wir stellen den Antrag zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen, weil wir davon ausgehen, daß er noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden kann“, betonten Schauws und Wegge. Frauen müßten eigenständig und selbstbestimmt Schwangerschaften beenden, „ohne kriminalisiert zu werden“, sagte Paus.
Entwurf: Abtreiben ist Menschenrecht
In dem Gesetzesentwurf wird argumentiert, daß die derzeitige Regelung die Menschenwürde schwangerer Frauen verletze, indem sie Widersprüche erhalte, die Schwangere von einer Abtreibung abhalten könnten. So sei eine zur Abtreibung entschlossene Frau etwa an die Beratungspflicht gebunden – könne den Schwangerschaftsabbruch mit dieser Maßnahme aber trotzdem nicht „rechtmäßig“ machen.
Ärzte könne dieser Umstand davon abhalten, Abtreibungen durchzuführen – „denn die Teilnahme an der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen nach dem Beratungsmodell bleibt für das medizinische Personal eine Mitwirkung an einem gesetzlich rechtswidrigen Verfahren“, heißt es in dem Text.
106.000 Abtreibungen allein 2023
Die Kombination aus dreitägiger Wartepflicht und Beschränkung der Straffreiheit auf die ersten drei Monate der Schwangerschaft erschwere zudem Frauen die Abtreibung, die sich erst sehr spät für diese Maßnahme entscheiden würden. Zudem seien freie Arzttermine in „vielen Teilen des Landes“ selten – was den „Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen“ erschwere.
Die Zahl der Abtreibungen steigt in Deutschland seit Jahren an. 2023 wurden 106.000 Föten abgetrieben. Das waren 2,2 Prozent mehr als noch im Jahr zuvor. (lb/sv)