FRANKFURT AM MAIN. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) hat den Verfassungsschutz und dessen Präsidenten Thomas Haldenwang für den Umgang mit Hans-Georg Maaßen gerügt. Kubicki warf der Behörde vor, Maaßen zu Unrecht als Rechtsextremist einzustufen. „Dem 20seitigen Dossier, das das Bundesamt für Verfassungsschutz angefertigt hat, mangelt es nach meiner Einschätzung an hinreichenden Anhaltspunkten“, schrieb der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende in einem Gastbeitrag für die FAZ.
Es sei „mehr als fraglich“, ob sich der Verfassungsschutz im Fall Maaßen, der die Behörde vor Haldenwang geleitet hatte, an die gesetzlichen Hürden gehalten habe, kritisierte Kubicki. Im Januar war bekannt geworden, daß Maaßen im nachrichtendienstlichen Informationssystem des Verfassungsschutzes im Bereich „Rechtsextremismus“ gespeichert wird. Aus diesem Grund klagt der heutige Vorsitzende der Werte-Union aktuell gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber.
Haldenwang und die Meinungsfreiheit
Laut Kubicki muß sich Haldenwang nicht nur wegen des Umgangs mit seinem Vorgänger Fragen nach seinem Amtsverständnis gefallen lassen. Wenn dieser erkläre, auch der Verfassungsschutz sei dafür zuständig, Umfragewerte der AfD zu senken, mische er sich als Chef eines Nachrichtendienstes in eine öffentliche Debatte ein. Das sei ein „merkwürdiger Schritt“. Ebenso warf der FDP-Politiker Haldenwang vor, den Fokus zu sehr auf den Rechtsextremismus zu legen und andere Extremismusformen zu vernachlässigen.
Haldenwang behaupte zwar, seine Behörde schütze die Meinungsfreiheit, was „ja wirklich eine verdienstvolle Aufgabe“ sei. Er habe allerdings keinen öffentlichen Aufschrei des obersten Verfassungshüters wahrgenommen, „als auch bürgerliche Maßnahmenkritiker, die sich für eine stärkere Beachtung der Grundrechte eingesetzt haben, in der Corona-Zeit extrem undifferenziert als ‘Querdenker‘ und ‘Covidioten‘ gebrandmarkt wurden“, monierte Kubicki.
Grundsätzlich dürften sich weder die Bundesregierung noch ihr nachgeordnete Behörden „dazu aufschwingen, für die Menschen im Land ‘richtig‘ und ‘falsch‘ zu definieren“. (dh)