DÜSSELDORF. Weder das Flucht- noch das Justizministerium von Nordrhein-Westfalen wissen, wie oft Asylmigranten wegen Identitätsbetrug verurteilt wurden. Eine Auswertung würde den Rahmen eines vertretbaren Aufwands sprengen, teilte das Justizministerium gegenüber dem WDR mit. Seit Februar 2024 können Asylbewerber strafrechtlich belangt werden, wenn sie vorsätzlich falsche Angaben machen.
Über diese neue Rechtslage mußten sich die Ausländerbehörden in NRW offenbar selbst informieren. Die schwarz-grüne Landesregierung verwies auf Anfrage des WDR auf das Fluchtministerium unter Josefine Paul (Grüne), dieses verwies „mangels Zuständigkeit“ wiederum auf das Justizministerium unter Benjamin Limbach (Grüne). Dem Sender präsentierte das Justizministerium schließlich einen Erlaß vom 29. April 2022 – rund zwei Jahre älter als die neue Regelung.
Konkret bestraft das seit Februar 2024 gültige Rückführungsverbesserungsgesetz die Weigerung, Pässe, andere Dokumente oder Datenträger herauszugeben, sowie die Angabe falscher Informationen. Verstöße können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden.
NRW-Behörden stoppten Krefelder Kinoattentäter nicht
Hintergrund des Gesetzes ist der Anschlag auf den Berliner Breitscheidplatz durch den Islamisten Anis Amri am 19. Dezember 2016. Der Terrorist hatte insgesamt 13 Menschen getötet. Den Polizeibehörden war der Asylbewerber unter insgesamt 14 Identitäten bekannt. Im Zuge dessen begann eine Debatte darüber, wie Behörden Identitätsbetrug bei Asylmigranten aufdecken und bestrafen können.
Ob die neue Regelung Wirkung zeigte, ist unbekannt. Klar ist jedoch, daß der iranische Asylbewerber Hassan N. mit seinen mindestens 27 unterschiedlichen Identitäten Anfang dieses Monats versucht hatte, Besucher eines Kinos zu ermorden. Die Identität des von Polizisten niedergeschossenen Amokläufers konnte bis heute nicht abschließend geklärt werden. (sv)