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Meinungsfreiheit: Habeck verliert gegen „Don Alphonso“ vor Gericht

Meinungsfreiheit: Habeck verliert gegen „Don Alphonso“ vor Gericht

Meinungsfreiheit: Habeck verliert gegen „Don Alphonso“ vor Gericht

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne, rechts) unterlag dem Kolumnisten Rainer Meyer alias „Don Alphonso“ vor Gericht.
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne, rechts) unterlag dem Kolumnisten Rainer Meyer alias „Don Alphonso“ vor Gericht.
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne, links) unterlag dem Kolumnisten Rainer Meyer alias „Don Alphonso“ vor Gericht. Fotos: picture alliance (2) / dpa | Michael Kappeler & Erwin Elsner
Meinungsfreiheit
 

Habeck verliert gegen „Don Alphonso“ vor Gericht

Wirtschaftsminister Robert Habeck stellt Strafantrag gegen den „Welt“-Kolumnisten „Don Alphonso“. Und der Grüne holt sich vor Gericht eine blutige Nase. Es geht um Meinungsfreiheit.
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Cato, Palmer, Exklusiv

MÜNCHEN. Der Journalist Rainer Meyer, bekannt als Welt-Kolumnist „Don Alphonso“, ist vom Landgericht München freigesprochen worden, Wirtschaftsminister Robert Habeck beleidigt zu haben. Der Grünen-Politiker selbst hatte den Strafantrag gestellt.

Es ging um ein Zitat, das der Journalist im Februar 2023 auf Twitter gepostet hatte: „Ein Wirtschaftsminister, der mit seiner äußeren Erscheinung in einer Ansammlung von Bahnhofsalkoholikern nicht negativ auffallen würde“. Mehr stand dort nicht, auch kein Name. Meyer wollte damit die Wirkung dieses Satzes ausprobieren, wie er jetzt in seiner aktuellen Kolumne erklärte.


Hintergrund war der geplante Artikel eines Kollegen über schlecht angezogene Menschen. Als Aufhänger sollte tatsächlich Habeck dienen. Denn es gebe zahlreiche Fotos auf dessen Instagram-Account, wo sich der Politiker unrasiert und im „Schlabberlook“ (Süddeutsche Zeitung) inszeniert – auch auf Bahnhöfen und mit einer Flasche Bier. Der Kollege, so schildert es Meyer, wollte ursprünglich schreiben: „Der Wirtschaftsminister würde in einer Gruppe Bahnhofsalkoholiker nicht weiter auffallen.“

 

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Positive Reaktionen und eine Anzeige

Er selbst, so „Don Alphonso“, habe „eine deutliche Entschärfung“ vorgeschlagen: „Man muß ja nicht gleich konkret werden und jemand explizit etwas nachsagen.“ Die beiden Journalisten einigten sich darauf, daß Meyer den Satz in Anführungszeichen, also klar als Zitat gekennzeichnet, twittert und dann die Reaktionen abwartet.

Und die kamen – in der Mehrheit positiv. Jeder ahnte, um wen es ging. Aber es gab auch einen Anonymus, der den Kolumnisten bei der Polizei anzeigte. Grund war der neu geschaffene Strafgesetzbuch-Paragraph 188 „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“. Meyer nennt dies „das Äquivalent zur Majestätsbeleidigung“ und einen „Gummiparagraphen“. Die Polizei fragte Habeck, ob er nicht Strafantrag stellen wolle. Und der stimmte zu.

„Don Alphonso“: Es reicht eine Schrifttumskammer

Daraufhin erhielt „Don Alphonso“ einen Strafbefehl über 3.200 Euro. Zusätzlich sollte er die Kosten des Verfahrens tragen. Er legte Widerspruch ein, und im Oktober 2023 kam es zum Prozeß, an dem der Journalist wegen einer Erkrankung nicht teilnehmen konnte. Meyer verlor und ging in Revision. Die gewann er nun am vorvergangenen Montag.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte es das werden, trägt der Steuerzahler die Anwalts- und Prozeßkosten aus zwei Instanzen: „Von den CO₂-Emissionen, die ich durch meine Raserei nach München für den Strafantrag des Klimaministers verursacht habe, will ich an dieser Stelle gar nicht reden“, lästert „Don Alphonso“.

Grundsätzlich kommentiert der Kolumnist das Verfahren so: „Ich sage das ja nur ungern, aber wenn ich keine Äußerungen mehr tätigen darf, nach denen andere das Vertrauen und die Integrität von Dienern des Volkes in Zweifel ziehen könnten, braucht es keinen Journalismus mehr. Dann reicht auch ein ‚Neues Deutschland‘ oder eine Schrifttumskammer oder der deutsche Verband der Ampelpanegyriker.“ (fh)

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne, links) unterlag dem Kolumnisten Rainer Meyer alias „Don Alphonso“ vor Gericht. Fotos: picture alliance (2) / dpa | Michael Kappeler & Erwin Elsner
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