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„Ehrenmord“: Eigene Schwester ermordet: Somalier scheitert mit Revision

„Ehrenmord“: Eigene Schwester ermordet: Somalier scheitert mit Revision

„Ehrenmord“: Eigene Schwester ermordet: Somalier scheitert mit Revision

Beurteilen einen Ehrenmord als Mord aus niedrigen Beweggründen: Richter am Bundesgerichtshof (Symbolbild). Urteil gegen Somalier ist rechtskräftig.
Beurteilen einen Ehrenmord als Mord aus niedrigen Beweggründen: Richter am Bundesgerichtshof (Symbolbild). Urteil gegen Somalier ist rechtskräftig.
Richter am Bundesgerichtshof (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
„Ehrenmord“
 

Eigene Schwester ermordet: Somalier scheitert mit Revision

Ein Somalier in Bremen ermordet seine Schwester mit mehreren Messerstichen – weil das seine Kultur eben von ihm verlange. Nun schmettert der Bundesgerichtshof seine Revision ab.
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KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat im Falle eines sogenannten „Ehrenmordes“ einen Antrag des Täters auf Revision am Dienstag abgelehnt. Damit bestätigte es das Urteil des Landgerichts Bremen, das den 24jährigen Somalier Hussein M. wegen Mordes an seiner Schwester „aus niedrigen Beweggründen“ zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt hatte.

Im Dezember 2023 hatte Hussein M. seine 23jährige Schwester Ilham A. ermordet, weil er ihren westlichen Lebensstil ablehnte. Das Bremer Gericht beurteilte die Tat „nach allgemeiner sittlicher Wertung“ und den „Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland“ als „besonders verachtenswert“.

M. habe seiner Schwester nicht zugestanden, ihr Leben nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten. Statt dessen habe er sich als Bruder und männliches Familienmitglied „das Recht herausgenommen, sie zu töten“. Damit habe er sie „als Mittel zum Zweck gebraucht, sein eigenes Wohlbefinden zu erreichen“.

Täter hielt sich nicht an eigenen Ehrenkodex

Während der Verhandlung im Juni 2024 sagte M. aus, er sei mit dem Lebenswandel seiner Schwester nicht einverstanden gewesen. Zwei Monate vor der Tat habe er beobachtet, wie sie am Bremer Hauptbahnhof einen Mann auf den Mund geküßt habe. „Das hat mir nicht gefallen“, sagt der Mörder, laut einem Bericht der öffentlich-rechtlichen Regionalnachrichtenseite Buten un Binnen.  „Weil ich so etwas zwischen Unverheirateten in unserer Familie und Kultur nicht kenne.“

An den „Ehrenkodex“, den er seiner Schwester auferlegte, hielt sich M. allerdings selbst nicht. Wie er während der Verhandlung aussagte, habe er selbst in der Vergangenheit Partnerinnen gehabt und sei mit diesen auch intim geworden. In der Urteilsbegründung erwähnte das Landgericht diesen Umstand als zusätzliches Merkmal für die Immoralität des Tatmotivs.

Insgesamt fünfmal stach M. auf seine Schwester ein. Zuvor hinterließ er zwei Abschiedsbriefe. Seiner Behauptung, er habe unter dem Einfluß von Kokain und Cannabis gestanden, sei „benebelt“ gewesen und habe seine Schwester erst attackiert, als diese ihm während eines Streits ins Gesicht geschlagen habe, glaubte das Gericht daher nicht. M. habe nach einem zuvor zurechtgelegten Drehbuch gehandelt und sich als „Vollstrecker eines von ihm gefällten Todesurteils“ gesehen, urteilte das Gericht. (lb)

Richter am Bundesgerichtshof (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
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