GELSENKIRCHEN. Die Ruhrgebiets-Metropole Gelsenkirchen hat als deutschlandweit erste Großstadt das Verleihen von E-Scootern verboten. Bis Sonnabend müssen die Roller von den Straßen verschwunden sein. Das Verwaltungsgericht hat die Entscheidung der Stadt nun bestätigt.
„Wenn sie dann nicht weg sind, werden wir dafür sorgen“, sagt Martin Schulmann, Sprecher der Stadt Gelsenkirchen der Bild-Zeitung. Zahlreiche Unfälle, Wettrennen, rücksichtsloses Fahren und Abstellen waren in der nordrhein-westfälischen Stadt bereits länger ein Ärgernis. Im vergangenen Jahr war ein Radfahrer gestorben, der gegen einen mitten auf der Fahrbahn abgelegten E-Scooter gefahren und gestürzt war.
E-Roller ohne Personalausweis
Die Verwaltung wollte die Verleih-Unternehmen – ähnlich wie beim Carsharing – verpflichten, die Roller nur nach vorheriger Identitätsprüfung herauszugeben. Doch das verweigerten die Betreiber Tier sowie Bolt und klagten. Laut Schulmann hat das Gericht „die Registrierung und Aktivierung von Nutzerkonten“ mit Personalausweisen zu einem rechtlich nachvollziehbaren Instrument erklärt, „um bei Verstößen die Fahrzeugmieter zu identifizieren“.
Das E-Roller-Verbot in Gelsenkirchen gilt nur für die ausleihbaren Roller, private dürfen nach wie vor gefahren werden. Ähnliche Diskussionen über die Scooter gibt es auch in anderen Städten. Ein Verbot gibt es dort allerdings bisher noch nicht. Allerdings ist oft die Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitten untersagt. Das liegt an der möglichen Explosionsgefahr der Akkus. (fh)