BERLIN/ERFURT. Demnächst muß sich der Bundestag mit der Frage beschäftigen, ob dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke die bürgerlichen Grundrechte entzogen werden. Damit würde ihm sowohl das passive als auch das aktive Wahlrecht entzogen. Das heißt: Der 51jährige dürfte weder wählen noch gewählt werden.
Das ist das Ziel der linken Organisation „Campact“, die dazu eine Petition gestartet hat. Diese haben bereits 830.000 Personen unterzeichnet. Nötig wären lediglich 50.000 Unterschriften, damit die Frage vor das deutsche Parlament kommt.
Die Initiatoren beziehen sich auf Artikel 18 des Grundgesetzes. Darin heißt es: „Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit, die Lehrfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das Eigentum oder das Asylrecht zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.“
Höckes AfD in Umfragen weit vorn
Mit dem Entzug der Grundrechte wollen die Unterzeichner verhindern, daß Höcke in Thüringen ein Regierungsamt übernimmt. Nach einer aktuellen Forsa-Umfrage liegt die von ihm geführte Landespartei mit 36 Prozent – das entspricht einem Vorsprung von 16 Prozentpunkten auf die CDU – auf Platz eins. Am 1. September wählen die Thüringer einen neuen Landtag.
Die Petition mit dem Titel „Stoppen Sie den Faschisten Björn Höcke: Veranlassen Sie, daß die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 Grundgesetz stellt.“ appelliert an die Fraktionsvorsitzenden von SPD, CDU/CSU, Grünen, FDP und die Gruppe der Linken, die Bundesregierung zu einem entsprechenden Antrag in Karlsruhe zu bewegen. (fh)