HANNOVER. Das SPD-Schiedsgericht von Hannover hat einen von mehreren Parteigliederungen geforderten Ausschluß von Ex-Kanzler Gerhard Schröder endgültig abgelehnt. Das Gericht habe „nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen“ können, daß Schröder mit seinen Äußerungen zum Ukraine-Krieg gegen die Statuten der SPD verstoßen habe, heißt es in einem Urteil, das der dpa vorliegt.
Weiter heißt es in der Begründung: „Möglicherweise haben deutsche Spitzenpolitiker die Gefahren einer Abhängigkeit von russischen Energielieferungen in den vergangenen 25 Jahren falsch eingeschätzt. Dies betrifft auch andere Politiker der SPD und anderer Parteien, was zum Teil auch öffentlich eingeräumt wird. Eine solche Fehleinschätzung dem Antragsgegner vorzuwerfen, führt indes zu weit.“
Zuvor hatte bereits ein untergeordnetes Schiedsgericht der SPD-Hannover den Ausschluß des früheren Kanzlers abgelehnt. Damit ist die Entscheidung endgültig.
Urteil ist endgültig
Konkret war Schröder die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat des russischen Öl-Konzerns Rosneft vorgeworfen worden. Nach massiver innerparteilicher Kritik hatte er den Posten im Mai 2022 abgegeben. Schröder hatte sich zudem immer wieder für Friedensverhandlungen zwischen der Ukraine und Rußland eingesetzt und dabei auch Gebietsabtretungen ins Spiel gebracht.
Er reiste mehrfach nach Moskau. Den Krieg bezeichnete Schröder als „Fehler der russischen Regierung“ und verteidigte seine Kontakte zur russischen Regierung: „Warum sollte ich mit Gesprächen, die rechtlich möglich sind und mich und meine Familie nicht in Schwierigkeiten bringen, aufhören?“
An den Äußerungen gab es massive innerparteiliche Kritik, der sich auch SPD-Chefin Saskia Esken anschloß. Der Bundesvorstand beteiligte sich allerdings nicht am Verfahren gegen den Ex-Kanzler. Bereits Ende Mai 2022 hatte der frühere Bundeskanzler nach Einleitung des Ausschlußverfahrens angekündigt, seinen Posten als Aufsichtsratschef beim russischen Ölkonzern Rosneft aufzugeben. Zuvor hatte der Haushaltausschuß des Bundestags Schröder die ihm bis dahin zustehende Amtsausstattung gestrichen. (ho)