TRIER. Die rheinland-pfälzische Polizei darf im Fall des Messermordes in Zusammenhang mit der Säubrennerkirmes in Wittlich nicht weiter ermitteln. Das hat das Polizeipräsidium Trier am Sonntag bekanntgegeben. Das Verfahren werde „an die amerikanischen Strafverfolgungsbehörden abgegeben“.
Denn die beiden festgenommenen Tatverdächtigen seien Angehörige der US-Streitkräfte. Laut Nato-Truppenstatut ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, die eigenen Ermittlungen zu beenden – auch wenn die Tat in Deutschland geschehen ist.
Nato-Truppenstatut gilt seit 1951
Das Nato-Truppenstatut von 1951, das 1998 modifiziert wurde, räumt den Ländern, die in Deutschland Soldaten stationieren, besondere Rechte ein. Darunter fällt auch die Strafverfolgung.
In der Nacht zum Sonnabend war es auf dem Kirmesgelände zu einem Streit gekommen, in dessen Folge ein 28 Jahre alter Besucher in der Trierer Straße erstochen wurde. Die Beamten konnten kurz darauf einen 25- und einen 26jährigen Mann festnehmen. Der Verdacht habe sich weiter erhärtet, so die deutsche Behörde.
Polizei nennt keine Tat-Hintergründe
Sie übergab die Tatverdächtigen an das „Office of Special Investigations“. Dabei handelt es sich um die Ermittlungsbehörde der US Airbase Spangdahlem. Diese übernimmt nun die weiteren Ermittlungen. Über die Hintergründe des Tötungsdeliktes teilte die deutsche Polizei nichts mit. (fh)