BROKSTEDT. Die Vorstrafenpalette des palästinensischen Messerangreifers Ibrahim A. ist noch länger als zunächst bekannt. Gegen den Asylbewerber, der in einem Regionalzug in Norddeutschland Ende Januar zwei Teenager getötet und weitere Personen verletzt hatte, waren zuvor mehr als 20 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, berichtete der Spiegel.
Neben kleineren Delikten wie Bedrohung, Sachbeschädigung, Ladendiebstahl, Körperverletzung und sexueller Belästigung ging es dabei auch um schwere Körperverletzung und eine mutmaßliche Vergewaltigung. Diese beiden Verfahren seien jedoch eingestellt worden. Rechtskräftig verurteilt wurde der Ausländer in Nordrhein-Westfalen demnach in drei Fällen.
Wegen eines Messerangriffs saß der Palästinenser von Januar 2022 bis zum 19. Januar 2023 – wenige Tage vor der Bluttat im Regionalzug – in Untersuchungshaft. Er hatte vor einer Hamburger Essensausgabe für Obdachlose einen anderen Mann niedergestochen.
Messerangreifer beschäftigt Landtag
Da der Messerangreifer jahrelang in Nordrhein-Westfalen lebte, diskutierte der dortige Landtag am Dienstag über Konsequenzen. So brachte der SPD-Abgeordnete Hartmut Ganzke laut der Zeitung Neue Westfälische die Idee ein, Messerattacken künftig nur noch vor Landgerichten zu verhandeln. Denn anders als Amtsgerichte könnten diese Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verhängen.
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Werner Pfeil (FDP), fragte hingegen nach, ob sich bei solchen Verbrechen ein Täterbild herausbilde von alleinstehenden Männern aus Kriegsgebieten, die psychische Probleme hätten. Diesen müßten gegebenenfalls Hilfsangebote unterbreitet werden. (ag)