BERLIN. Das Bundeskanzleramt zahlt Altkanzlerin Angela Merkel (CDU) auch nach dem Ende ihrer politischen Laufbahn über Steuermittel eine Visagistin. Das geht aus einer Email-Korrespondenz hervor, die das Kanzleramt auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) herausgeben mußte, wie der Tagesspiegel berichtete. Mehrfach habe eine freiberufliche Modedesignerin aus Berlin die 69jährige auf ihren Reisen begleitet und Merkels Gesicht und Frisur aufgehübscht – auf Kosten des Bundeshaushalts.
Das Kanzleramt bekräftigte laut Tagesspiegel die juristische Rechtmäßigkeit, da es sich um „notwendige Ausgaben“ zur „Wahrnehmung fortwirkender Amtspflichten“ handele. So zahlte das Amt für Merkels Referenten sowie Stylistin wegen dem „repräsentativen Charakter“ der Reise je 505 Euro pro Hotelübernachtung. Bei einer Reise nach Genf bezog die Stylistin ein Zimmer für rund 340 Euro pro Nacht. Das sei bei einer Preisobergrenze von 197 Euro „eigentlich zu teuer“.
Merkel ist kein Einzelfall
„Es ist den Steuerzahlern kaum zu vermitteln, daß sie auch für Visagisten und Hairstylisten von Politikern aufkommen sollen“, sagte der Präsident des Steuerzahlerbundes, Reiner Holznagel, dem Tagesspiegel. Solche Kosten müßten reduziert und „im Zweifel privat bezahlt werden“.
Bereits im April beanstandete der Steuerzahlerbund im „Sparbuch für den Bundeshaushalt 2023“ verschwendete Millionen durch den Staat: für teure Visagisten, Fotographen, unnütze Beauftragte und prunkvolle Kanzleramtsbauten. Der Bund klagte auch Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) für ihre teure Visagistin an, für die das Außenministerium rund 137.000 Euro bezahlte. (ca)