BERLIN/KARLSRUHE. FDP-Chef Christian Lindner droht ein Strafverfahren wegen Vorteilsnahme. Die Korruptionsabteilung der Berliner Generalstaatsanwaltschaft prüft derzeit, ob sie die Aufhebung der Immunität des Finanzministers und Vizekanzlers beantragt, um gegen ihn ermitteln zu können.
Lindner hat in seiner Eigenschaft als Regierungsmitglied ein Grußwort für eine Karlsruher Privatbank verfaßt, bei der er das Darlehen für seinen Hauskauf aufgenommen hat. Dabei hat er diesen Zusammenhang verschwiegen. Erschwerend kommt hinzu, daß er sich laut Tagesspiegel danach bei dem Geldinstitut einen weiteren Kredit geben ließ.
Ein Sprecher der Berliner Generalstaatsanwaltschaft betonte, die Prüfung, die Immunität aufzuheben, sei „in solchen Fällen üblich, und ohne daß damit schon eine Aussage über das Vorliegen eines Anfangsverdachts getroffen wird“. Es werde zeitnah eine Entscheidung über das weitere Vorgehen geben.
Lindner: „Ich mußte das nicht offenlegen“
Vor allem die zweite Kreditvergabe der BBBank steht im Fokus der Ermittler. Wenn diese mit dem dienstlichen Grußwort in Zusammenhang steht, könnte sich Lindner strafbar gemacht haben. Allerdings ist für den Straftatbestand der Vorteilsannahme kein Bezug zu einer konkreten Diensthandlung erforderlich. Damit soll bereits der bloße Anschein von Käuflichkeit verhindert werden. Daher könnte es auch Ermittlungen wegen Vorteilsgewährung gegen die Verantwortliche der Bank geben.
Der FDP-Politiker bestritt aufgrund der aktuellen Entwicklung eine Verbindung zwischen seiner Immobilienfinanzierung und dem Grußwort. Aus seiner Sicht sei er auch nicht verpflichtet gewesen, seine private Geschäftsverbindung zur BBBank im Ministerium offenzulegen. (fh)