BERLIN. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat eine Verschärfung des Waffengesetzes auf den Weg gebracht. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht vor, daß halbautomatische Schußwaffen für Privatleute künftig verboten sind und Schreckschußwaffen sowie Armbrüste nur mit Waffenschein erlaubt sein sollen, berichtete die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf den Entwurf aus dem Innenministerium. Bisher durften Schreckschußwaffen ohne Waffenschein gekauft, jedoch nicht getragen werden.
Hintergrund sind neben den Silvesterkrawallen in mehreren deutschen Städten, bei denen Randalierer oft mit Gaspistolen schossen, auch die Razzia und Festnahmen der sogenannten Reichsbürger Anfang Dezember. Schon damals hatte Faeser für eine Einschränkung des Zugangs zu Schußwaffen plädiert.
Aufbewahrung soll strenger geregelt werden
Wegen des bereits von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) angekündigten Widerstands gegen ein Verbot halbautomatischer Waffen, brachte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, Anfang Januar eine Neuregelung der Aufbewahrung ins Spiel.
Gegenüber der Rheinischen Post sagte er: „Wir sollten beim Waffenrecht eine pragmatische Lösung auf den Weg bringen, die zu mehr Sicherheit führt – eine getrennte Aufbewahrung von Waffenteilen wäre eine solche.“ Demnach sollten Teile wie Lauf, Verschluß oder Magazin der Waffen separat verwahrt werden. (ag)