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Landgericht München: Amtlich: Deswegen ist die „Letzte Generation“ eine kriminelle Vereinigung

Landgericht München: Amtlich: Deswegen ist die „Letzte Generation“ eine kriminelle Vereinigung

Landgericht München: Amtlich: Deswegen ist die „Letzte Generation“ eine kriminelle Vereinigung

Ein Polizeibeamter nimmt eine Klimaaktivistin in Gewahrsam, die das Brandenburger Tor mit oranger Farbe bemalt hat. Die Gruppe Letzte Generation teilte am Donnerstag mit, dass Mitglieder mit Pinseln die Westseite des Bauwerks eingefärbt haben. Die Polizei Berlin berichtete, dass zwei Klimaaktivisten festgenommen wurden.
Ein Polizeibeamter nimmt eine Klimaaktivistin in Gewahrsam, die das Brandenburger Tor mit oranger Farbe bemalt hat. Die Gruppe Letzte Generation teilte am Donnerstag mit, dass Mitglieder mit Pinseln die Westseite des Bauwerks eingefärbt haben. Die Polizei Berlin berichtete, dass zwei Klimaaktivisten festgenommen wurden.
Festnahme einer Klima-Radikalen in Berlin: In der Hauptstadt keine kriminelle Vereinigung Foto: picture alliance/dpa | Annette Riedl
Landgericht München
 

Amtlich: Deswegen ist die „Letzte Generation“ eine kriminelle Vereinigung

Weil sie eine „erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ darstellt, urteilt das Landgericht München nun rechtskräftig: Die „Letzte Generation“ ist eine kriminelle Vereinigung. In Berlin sieht man die Dinge ganz anders.
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MÜNCHEN. Die „Letzte Generation“ erfüllt nach Ansicht des Landgerichts München die Voraussetzung, eine kriminelle Vereinigung zu sein. „Der Zweck und die Tätigkeit der Vereinigung sind auf die Begehung von Straftaten gerichtet“, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Es sei dabei unerheblich, ob dies der Hauptzweck sei.

Das Erscheinungsbild der „Letzten Generation“ werde durch „Nötigungen von Verkehrsteilnehmern insbesondere durch Festkleben oder (gemeinschädliche) Sachbeschädigungen jedenfalls wesentlich mitgeprägt“, urteilte die 2. Strafkammer. Diese Taten begründeten eine „erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit“.

Straftaten seien „kein Mittel der freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen Diskussion, sondern Ausdruck krimineller Energie und als solche juristisch nüchtern zu bewerten“, stellten die Richter fest. Moralische Argumente könnten jenseits der Gesetze eine Strafbarkeit weder begründen noch negieren.

Beschwerden gegen Hausdurchsuchungen abgelehnt

Das Landgericht lehnte damit zehn Beschwerden gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen gegen die Gruppierung ab. Lediglich in einem Fall sei eine Beschwerde teilweise begründet gewesen.

Im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Mitglieder der „Letzten Generation“ wurden die Vorwürfe als unbegründet verworfen. Dabei ging es nur um einige wenige beschlagnahmte Gegenstände. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Gruppierung selbst, die sich maßgeblich von US-Milliardären finanzieren läßt, äußerte sich bis zum Nachmittag nicht zu der Einstufung.

„Letzte Generation“ schweigt – AfD zufrieden

Dagegen zeigte sich die AfD-Berlin erleichtert über die Entscheidung. „Das Urteil des Landgerichts München ist von erfreulicher Deutlichkeit. Es ist höchste Zeit, daß die Staatsanwaltschaft Berlin ihre bisherige Blockadehaltung aufgibt. Ihre Behauptung, die Klimakleber und -schmierer seien keine kriminelle Vereinigung, ist nach den zahllosen Sachbeschädigungen, nicht zuletzt am Brandenburger Tor, und nach dem heutigen Münchner Urteil nicht mehr haltbar.“

Insbesondere in Berlin fällt die Gruppierung seit Monaten mit zahllosen Blockaden im Berufsverkehr, Sachbeschädigungen und dem Behindern von Notarzteinsätzen auf. Wie jüngst bekannt wurde, hat sie – entgegen ihrer Ankündigung – auch die Säuberung des Brandenburger Tors nicht bezahlt.

Für Sonnabend haben die Klimaradikalen erneut zu einer „Massenbesetzung“ in Berlin aufgerufen. (ho)

Festnahme einer Klima-Radikalen in Berlin: In der Hauptstadt keine kriminelle Vereinigung Foto: picture alliance/dpa | Annette Riedl
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