BERLIN. Der Bundestag hat vergangene Woche eine Verschärfung des Volksverhetzungsparagraphen 130 StGB beschlossen. Neben den Parteien der Ampelkoalition stimmten auch CDU/CSU dafür, berichtete das Juristenmagazin Legal Tribune Online. AfD und Linke votierten dagegen.
Der neue Absatz fünf stellt demnach jetzt auch das „öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen“ von „Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen“ unter Strafe, „wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Haß oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören“. Verstöße gegen den neuen Absatz sollen nun mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Der Rechtsausschuß des Bundestages einigte sich vergangenen Mittwoch darauf, die Änderung in einem Gesetz zum Bundeszentralregister zu verpacken, das als sogenanntes Omnibusgesetz fungiert. In solchen Verfahren werden mehrere unterschiedliche Gesetzesvorschläge abgedeckt. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag wurde die Verschärfung des Volksverhetzungsparagraphen in zweiter und dritter Lesung beschlossen. (ag)