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Marc Jongen, ESN Fraktion

BND-Mitarbeiter kaltgestellt: Verfassungsschutz: Fest steht die Macht am Rhein

BND-Mitarbeiter kaltgestellt: Verfassungsschutz: Fest steht die Macht am Rhein

BND-Mitarbeiter kaltgestellt: Verfassungsschutz: Fest steht die Macht am Rhein

Spionage (Symbolbild): Der Verfassungsschutz gibt den Ton an Foto: picture alliance / Ulrich Baumgarten | Ulrich Baumgarten
Spionage (Symbolbild): Der Verfassungsschutz gibt den Ton an Foto: picture alliance / Ulrich Baumgarten | Ulrich Baumgarten
Spionage (Symbolbild): Der Verfassungsschutz gibt den Ton an Foto: picture alliance / Ulrich Baumgarten | Ulrich Baumgarten
BND-Mitarbeiter kaltgestellt
 

Verfassungsschutz: Fest steht die Macht am Rhein

Im „Kampf gegen Rechts“ zeigt der Inlandsgeheimdienst anderen Behörden, wo es langgeht. Die Konsequenzen spürt nun der BND-Mitarbeiter Martin Wagener. Ihm wird wegen Kritik am Verfassungsschutz die Sicherheitsfreigabe entzogen.
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In der deutschen Innenpolitik gibt es ein Mantra, das ohne Sanskrit und ohne Om auskommt. Es lautet: Der Rechtsextremismus stellt derzeit die größte Gefahr für unsere Demokratie dar. Das sagt Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), das meinte auch schon ihr Amtsvorgänger Horst Seehofer (CSU), und das wiederholt gleichlautend der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei dem Phänomen „Rechtsextremisten in den Sicherheitsbehörden“. Denn obwohl sich die entsprechenden Fallzahlen im Vergleich zur Zahl der in den Ländern und im Bund in diesem Sektor Beschäftigten im niedrigen Prozent- oder gar Promillebereich bewegt, sei äußerste Wachsamkeit angesagt; schließlich habe man es dort mit Leuten zu tun, die Einblick in sensible Daten oder gar Zugriff auf Waffen hätten.

Dem Verfassungsschutz kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Wie ein Monopolist definiert er, wo die Schwelle zur Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung überschritten wird. Mit der 2019 im Bundesamt für Verfassungsschutz eingerichteten „Zentralstelle Rechtsextremisten im öffentlichen Dienst“ koordiniert der Inlandsnachrichtendienst die „Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden mit den Landes- und Bundessicherheitsbehörden bei der Detektion und Bearbeitung“ von extremistischen Bestrebungen. „Zudem übernimmt das BfV in diesem Prozeß eine analysierende und initiierende Rolle, um … das Dunkelfeld in diesem Bereich weiter aufzuhellen.“

Professor wird die Sicherheitserlaubnis entzogen

Welche Konsequenzen das haben kann, bekam jüngst der Politikwissenschaftler Martin Wagener zu spüren, der Internationale Politik und Sicherheitspolitik am Fachbereich Nachrichtendienste an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung lehrt und angehende Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) ausbildet. Dem Professor, der schon in der Vergangenheit mehrfach Eingriffe in seine Freiheit als Wissenschaftler beklagte, wurde im Mai der Sicherheitsbescheid entzogen – und zwar endgültig.

Damit darf er die Liegenschaften des BND nicht betreten, kann demnach seine Studenten am Fachbereich auch nicht unterrichten. Dem Bescheid der zuständigen Geheimschutzstelle zufolge werde die weitere Beschäftigung in einer sicherheitsrelevanten Tätigkeit abgelehnt, der Zugang zu Verschlußsachen unterbunden. Und das, so schildert es Wagener in seinem eigenen Podcast, obwohl ihm der Auslandsnachrichtendienst als sein Dienstherr nie vorgeworfen habe, Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verfolgen oder gar Geheimnisverrat begangen zu haben.

Hintergrund ist allein Wageners jüngste Veröffentlichung, sein im vergangenen Jahr erschienenes Buch „Kulturkampf um das Volk. Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen“ . Darin kritisiert der Wissenschaftler nicht nur seiner Meinung nach terminologische Unschärfen bei Begriffen wie Volk und Staatsvolk, sondern wirft der Kölner Behörde auch vor, ihr Mandat zu überschreiten und in den politischen Meinungskampf einzugreifen.

Verstoß gegen die Garantie der Menschenwürde konstruiert

Die Revanche aus dem Hause Haldenwang ließ nicht lange auf sich warten. In einem Gutachten zu Wageners Buch kann der Verfassungsschutz dem Hochschullehrer zwar nichts Verfassungssfeindliches vorwerfen oder nachweisen. Das Bundesamt meint jedoch „tatsächliche Anhaltspunkte für eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ zu erkennen – in Form eines darin – angeblich – vertretenen ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriffs, der als Verstoß gegen die Garantie der Menschenwürde des Grundgesetzes gewertet wird. Daraus folgt der weitere Verdacht, eine solche Person könne auch Geheimnisse verraten.

Um dem vorzubeugen, müsse der Sicherheitsbescheid entzogen werden; es gelte, so schlußfolgert Wagener, die Formel „in dubio pro securitate“, im Zweifel entscheide das Argument der Sicherheit. Da sich der Verfassungsschutz nach eigener Darstellung als „Frühwarnsystem“ versteht, um „rechtzeitig Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratischen Grundordnung und die innere Sicherheit einzuleiten“, reichen offenbar schon unbewiesene Verdachtsmomente.

Die Geheimschutzstelle des BND wiederum dürfe das Gutachten des Verfassungsschutzes nicht ignorieren, da dem Kölner Amt die Rolle des Maßstabsgebers zukomme, so Wagener. „Die Erkenntnisse des BfV binden den BND zu einem hohen Grad“, da dessen Geheimschutzstelle keine eigene Bewertung vornimmt. Denn der Auslandsgeheimdienst unterhält keine eigene Fachabteilung, die sich mit dem Extremismusphänomen im Inland beschäftigt. Es bleibe nichts anderes übrig, als die Expertise externer Stellen heranzuziehen, wenn es um Begriffe wie etwa Ethnopluralismus gehe.

Das gilt auch dann, wenn es – so schreiben die Geheimschützer des BND –  im Gutachten des BfV Einlassungen gebe, „die nicht vollständig überzeugen“. So enthalte Wageners „Kulturkampf“-Buch zwar streitbare, doch zweifelsfrei vom Verfassungsbogen gedeckte Äußerungen. Solche Einwände scheinen aber nicht zu zählen. Wann und wie stark die Daumenschrauben im „Kampf gegen Rechts“ anzuziehen sind, das möchte man von Köln aus anderen vorgeben.

Schon früher, etwa als es um tatsächliche oder vermeintliche Fälle von Rechtsextremismus in der Bundeswehr ging, hatte sich der Verfassungsschutz  über die fehlende Einbindung seiner Expertise durch einen anderen Dienst – in dem Fall den eigentlich zuständigen Militärischen Abschirmdienst – beklagt. Der MAD, so der Vorwurf des BfV, habe zu zurückhaltend und zu langsam agiert, wenn es um rechtsextreme Verdachtsfälle ging, berichteten Medien seiner Zeit  aus Geheimdienstkreisen.

Beamtenrechtliche Konsequenzen hat das Verfassungsschutz-Gutachten für Wagener nicht. Er muß auch weiter seiner Berufung entsprechend lehren dürfen. Klären muß sein Dienstherr nur, wo er dies künftig tun kann.

JF 23/22

Spionage (Symbolbild): Der Verfassungsschutz gibt den Ton an Foto: picture alliance / Ulrich Baumgarten | Ulrich Baumgarten
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