KARLSRUHE. Schwere Niederlage für das Bundesverfassungsgericht: Das zuständige Verwaltungsgericht Karlsruhe entschied, daß die Institution im Zusammenhang mit dem umstrittenen Abendessen mit der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wichtige Dinge verschwiegen hat. Hintergrund des bisher einmaligen Beschlusses gegen das höchste deutsche Gericht ist eine Journalistenanfrage.
Eine Bild-Reporterin wollte von der Pressestelle Einzelheiten zu den Gesprächsthemen rund um das Essen vom 30. Juni 2021 wissen. Immerhin stand hier eine Einflußnahme der Regierungschefin auf das höchste deutsche Gericht und damit auch die Frage nach der Gewaltenteilung in Deutschland zur Debatte. Doch das Gericht antwortete auf jede einzelne Frage stets mit der gleichen Floskel: „Wir verweisen auf die bisherige Korrespondenz.“
Karlsruhe hätte antworten müssen
Dabei gab es keinerlei Bezüge auf einen Schriftwechsel, die eine solche Formulierung hätten rechtfertigen können. Das Verfassungsgericht tat vielmehr alle Fragen und Nachfragen auf diese Weise ab, um nicht antworten zu müssen. Wie jetzt durch einen Bericht der Fachzeitschrift Legal Tribune Online (LTO) bekannt wird, hat das Verwaltungsgericht bereits am 14. Juni geurteilt, daß das Verfassungsgericht die Fragen der Journalistin hätte beantworten müssen. Stattdessen ließ sie diese in Leere laufen. Selbst auf die Frage, auf welche bisherige Korrespondenz das Gericht Bezug nehme, antwortete Karlsruhe, man verweise auf die bisherige Korrespondenz.
Dieser offenbar unter dem neuen Verfassungsgerichtspräsidenten und Merkel-Vertrauten Stefan Harbarth (CDU) eingezogene Selbstherrlichkeit haben die Kollegen des Verwaltungsgerichts in diesem Einzelfall einen Riegel vorgeschoben. (fh)