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Pressefreiheit: Entwicklungshilfe an die Taliban? Reichelt siegt vor Verfassungsgericht

Pressefreiheit: Entwicklungshilfe an die Taliban? Reichelt siegt vor Verfassungsgericht

Pressefreiheit: Entwicklungshilfe an die Taliban? Reichelt siegt vor Verfassungsgericht

ÖSTERREICH: Der ehemalige "Bild" - Chefredakteur Julian Reichelt am Sonntag, 16. Jänner 2022, im Rahmen der Servus-TV Sendung "Links.Rechts.Mitte" in Wien
ÖSTERREICH: Der ehemalige "Bild" - Chefredakteur Julian Reichelt am Sonntag, 16. Jänner 2022, im Rahmen der Servus-TV Sendung "Links.Rechts.Mitte" in Wien
Julian Reichelt: Setzt sich vor dem Verfassungsgericht durch Foto: picture alliance / TOBIAS STEINMAURER / APA / picturedesk.com | TOBIAS STEINMAURER
Pressefreiheit
 

Entwicklungshilfe an die Taliban? Reichelt siegt vor Verfassungsgericht

Ein Berliner Gericht untersagt Julian Reichelt auf Antrag der Bundesregierung die Aussage, Deutschland zahle Entwicklungshilfe an die Taliban. Doch nun setzt sich der Journalist spektakulär vor dem Verfassungsgericht durch.
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KARLSRUHE. Der Journalist Julian Reichelt hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen Erfolg für die Meinungs- und Pressefreiheit errungen. Die Richter gaben einer Beschwerde des 43jährigen gegen eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts statt, das Reichelt untersagt hatte zu behaupten, die Bundesregierung überweise 370 Millionen Euro an Entwicklungshilfe an die Taliban.

Konkret hatte der Journalist auf dem Kurznachrichtendienst „X“ geschrieben: „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!). Wir leben im Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung?!“

Gericht verwies auf „Ehrenschutz“ der Regierung

Die Bundesregierung ging daraufhin juristisch gegen Reichelt vor und argumentierte, sie Zahle das Geld nicht an die Taliban-Regierung, sondern an Hilfsorganisationen vor Ort. Das Berliner Kammergericht urteilte, durch die Äußerungen Reichelts bestehe die Gefahr, daß bei der Bevölkerung der Eindruck entstehe, die Bundesregierung zahle Entwicklungshilfe an ein Terrorregime, das die Rechte der Bevölkerung mit Füßen trete. Dies könne Zweifel in das Vertrauen der Arbeit der Bundesregierung und ihre Funktionsfähigkeit wecken.

Zugleich urteilte das Gericht, auch Ministerien und die Bundesregierung könnten einen zivilrechtlichen Ehrenschutz in Anspruch nehmen, wenn ihr Ruf in der Öffentlichkeit in unzulässiger Weise herabgesetzt werde.

Karlsruhe: Staat hat Kritik zu ertragen

Diese Begründung wies das Bundesverfassungsgericht nun zurück. „Dem Staat kommt kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu. Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten“, urteilten die Karlsruher Richter. Zwar dürften auch Regierungsinstitutionen vor verbalen Angriffen geschützt werden, „dies dürfe jedoch nicht dazu führen, staatliche Einrichtungen gegen öffentliche Kritik – unter Umständen auch in scharfer Form – abzuschirmen“.

Zudem habe das Kammergericht ausgeblendet, daß Reichelt zu seinem Beitrag auf „X“ auch einen Artikel des Nachrichtenportals „Nius“ mit dem Titel „Deutschland zahlt wieder Entwicklungshilfe für Afghanistan“ gepostet hatte, aus dem hervorgeht, daß das Geld nicht direkt an die Taliban überwiesen wird. Reichelts Beitrag sei deswegen von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Der frühere Bild-Chef zeigte sich erfreut über seinen Erfolg. „Ein unendlich wichtiger Sieg für die Meinungsfreiheit vor dem Bundesverfassungsgericht“, schrieb er auf „X“. „Es ist erlaubt, die Regierung zu kritisieren!“

(ho)

Julian Reichelt: Setzt sich vor dem Verfassungsgericht durch Foto: picture alliance / TOBIAS STEINMAURER / APA / picturedesk.com | TOBIAS STEINMAURER
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