BERLIN. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) haben sich auf eine Verlängerung der Maskenpflicht in Teilen des öffentlichen Raums bis zum 7. April geeinigt. Betroffen davon sind laut einem Entwurf zur Verlängerung des Infektionsschutzgesetzes der Luftverkehr sowie der öffentliche Fernverkehr.
Der Entwurf für neues Infektionsschutzgesetz ist fertig. FFP2 Masken im Innenraum von Anfang an. Ausnahme: Nachweis Tests, frische Impfung oder frisch Genesen in Gastro oder ähnlich. Wenn Fallzahl stark steigt: Masken auch draußen wo Abstände nicht reichen und Obergrenzen drinnen pic.twitter.com/7JQRxWlOBL
— Prof. Karl Lauterbach (@Karl_Lauterbach) August 3, 2022
Für den Zugang zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen soll es eine Masken- und Testnachweispflicht geben. Ausnahmen sieht der Gesetzentwurf für frisch geimpfte Personen vor. Verpflichtend sind grundsätzlich FFP2-Masken.
Länder mit weitergehenden Befugnissen
Die Bundesländer werden ermächtigt, weitergehende Maßnahmen zu erlassen, um die „Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten“, teilte das Gesundheitsministerium mit. Konkret können die Länder die Maskenpflicht dann auf den Nahverkehr, Schulen, alle öffentlich zugänglichen Innenräume sowie Sport- und Freizeitveranstaltungen ausweiten.
Bei großer Gefahr für das Gesundheitswesen können die Länder für den gesamten öffentlichen Raum eine Abstandspflicht von 1,5 Meter anordnen und Personenobergrenzen für Veranstaltungen festlegen.
Buschmann und Lauterbach zufrieden
Buschmann betonte, mit dem neuen Konzept seien Lockdowns und Ausgangssperren ausgeschlossen. „Statt dessen setzen wir auf Maßnahmen, die wirksam sind und zugleich zumutbar.“ Da Masken wirkten, sei auch eine Maskenpflicht zumutbar, unterstrich der FDP-Politiker. „Unser Schutzkonzept ist die richtige Antwort auf die jetzige Pandemielage.“
Auch Lauterbach zeigte sich erfreut über den Kompromiß: „Impfkampagne mit neuen Impfstoffen, Pandemieradar mit tagesaktuellen Daten, Test- und Behandlungskonzepte, Schutzkonzepte für Pflegeheime und ein rechtssicherer Rahmen für Schutzmaßnahmen: Damit können wir arbeiten.“ Die Länder hätten nun Spielraum, selbst umfangreiche Maskenpflichten zu beschließen. (ho)