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Anklage erhoben: Unterstützung Rußlands: Lange U-Haft wegen „Z“-Symbol

Anklage erhoben: Unterstützung Rußlands: Lange U-Haft wegen „Z“-Symbol

Anklage erhoben: Unterstützung Rußlands: Lange U-Haft wegen „Z“-Symbol

Mit dem "Z"-Symbol pro Rußland: Eine Frau in Serbien beklebt ihre Heckscheibe. In Deutschland ist das verboten.
Mit dem "Z"-Symbol pro Rußland: Eine Frau in Serbien beklebt ihre Heckscheibe. In Deutschland ist das verboten.
Prorussisches „Z“-Symbol: Eine Frau in Serbien beklebt ihre Heckscheibe. In Deutschland ist das verboten. Foto: picture alliance / AP | Darko Vojinovic
Anklage erhoben
 

Unterstützung Rußlands: Lange U-Haft wegen „Z“-Symbol

Weil er mit einem „Z“ den Angriffskrieg Rußlands gegen die Ukraine gebilligt haben soll, sitzt ein Mann in Hamburg seit mehr als einem Vierteljahr in Untersuchungshaft. Jetzt wird Anklage erhoben.
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HAMBURG. Weil ein Mann unter anderem mit dem „Z“-Symbol den Angriffskrieg Rußlands gegen die Ukraine gebilligt haben soll, sitzen er in Hamburg inzwischen seit mehr als einem Vierteljahr in Untersuchungshaft. Das Zeigen des „Z“ ist in Deutschland verboten, weil russische Truppen diesen Buchstaben nutzen. Jetzt hat die Abteilung Staatsschutz der Generalstaatsanwaltschaft Anklage erhoben – auch gegen einen Mittäter.

Der 31jährige Beschuldigte wurde bereits am 4. August festgenommen und sitzt seitdem im Gefängnis. Dem Mann, den die Behörde mit J. abkürzt, werfen die Ankläger vor, vom 27. März bis zum Tag seiner Verhaftung „in 44 Fällen den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine durch Veröffentlichung von Beiträgen und Nutzung des ‚Z-Symbols‘ in den sozialen Medien gebilligt und in seiner Wohnung zwei verbotene sogenannte Einhandmesser aufbewahrt zu haben“.

Telegram-Kanal mit „Z“ versehen

Der zweite Angeklagte, S., soll J. in drei Fällen Beihilfe geleistet haben. Konkreter Vorwurf: Am 31. März habe der 24 Jahre alte Mann im Auftrag von J. das Logo des Telegram-Kanals „Das andere Rußland“ mit einem „Z“-Symbol versehen und ihm Artikel mit diesen Buchstaben zur Verfügung gestellt.

Der Generalstaatsanwaltschaft zufolge soll J. Anhänger „prorussischen nationalbolschewistischen Gedankenguts“ und der in Rußland verbotenen „Nationalbolschewistischen Partei“ sein.

Das Zeigen des Buchstabens „Z“ gilt in Deutschland als „Billigung einer Straftat“ und fällt unter die sogenannten „Äußerungsdelikte“. Zuletzt war ein 62jähriger Mann ebenfalls in Hamburg zu 4000 Euro Geldstrafe verurteilt worden, weil er ein handgemaltes „Z“ in die Heckscheibe seines Autos gehängt hatte. (fh)

Prorussisches „Z“-Symbol: Eine Frau in Serbien beklebt ihre Heckscheibe. In Deutschland ist das verboten. Foto: picture alliance / AP | Darko Vojinovic
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