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Bundesvorstand muß entscheiden: AfD Sachsen will Auftrittsverbot für Kalbitz kippen

Bundesvorstand muß entscheiden: AfD Sachsen will Auftrittsverbot für Kalbitz kippen

Bundesvorstand muß entscheiden: AfD Sachsen will Auftrittsverbot für Kalbitz kippen

Andreas Kalbitz: Die Debatte um das ehemalige AfD-Mitglied geht in die nächste Runde Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Soeren Stache
Andreas Kalbitz: Die Debatte um das ehemalige AfD-Mitglied geht in die nächste Runde Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Soeren Stache
Andreas Kalbitz: Die Debatte um das ehemalige AfD-Mitglied geht in die nächste Runde Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Soeren Stache
Bundesvorstand muß entscheiden
 

AfD Sachsen will Auftrittsverbot für Kalbitz kippen

Seit Jahren erhitzt die Debatte um Andreas Kalbitz die Gemüter in der AfD. Nun starten seine Anhänger einen neuen Versuch, das seit Sommer 2020 bestehende Auftrittsverbot für den Brandenburger Abgeordneten zu kippen. Auch die Unvereinbarkeitsliste soll auf den Prüfstand.
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BERLIN/DRESDEN. Die sächsische AfD drängt darauf, das seit Sommer 2020 geltende Auftrittsverbot für Andreas Kalbitz zu kippen. In einer Mail des Landesvorsitzenden Jörg Urban vom 31. August an den Bundesvorstand heißt es: „Liebe Kollegen, wie bereits mitgeteilt, spricht sich der Landessenat der sächsischen AfD (Kreissprecher und LaVo-Vertreter) dafür aus, daß der Landesvorstand den Bundesvorstand auffordert, daß dieser seinen Beschluß über ein Auftrittsverbot von Andreas Kalbitz revidiert.“

Hintergrund ist eine Entscheidung der sächsischen Parteiführung vom 8. August, bei der sieben von neun Mitglieder dafür stimmten, den Bundesvorstand zur Revision des Verbotes aufzufordern. Bereits am 20. Juli hatte Urban die Bundespartei aufgefordert, sich mit der Revision des Auftritts-Verbotes zu beschäftigen. Dies wurde damals aus formalen Gründen abgelehnt. Auch der Brandenburger Landesverband, den Kalbitz bis zum Entzug seiner Parteimitgliedschaft führte, unterstützt das Anliegen. Nun muß sich die AfD-Spitze mit dem Fall befassen. Eine Anfrage der JUNGEN FREIHEIT, wann eine Entscheidung fallen soll, und wie der Antrag aus Sachsen bewertet wird, ließ der Bundesvorstand unbeantwortet.

Der Fall beschäftigt die Partei seit Jahren

Bisher gilt offiziell, daß Kalbitz von keiner Parteigliederung als Redner eingeladen werden darf. Für Fraktionen gilt diese Regelung nicht, da sie unabhängig von der Partei agieren.

Der Fall Kalbitz erhitzt seit Jahren die Gemüter innerhalb der Partei. Der 49jährige galt als einflußreicher Strippenzieher des heute formal aufgelösten Flügels um den Thüringer Landesvorsitzenden Björn Höcke. Der Bundesvorstand erklärte 2020 die Parteimitgliedschaft des Politikers für nichtig und begründete dies damit, daß er bei seinem Eintritt 2013 nicht angegeben habe, zuvor Mitglied bei den Republikanern sowie der verbotenen „Heimattreuen Deutsche Jugend“ (HDJ) gewesen zu sein.

Auftrittsverbot kaum durchgesetzt

Kalbitz wies daraufhin, daß seine Mitgliedschaft bei den Republikanern bekannt gewesen sei und er niemals offizielles Mitglied der HDJ gewesen sei. Seine Klagen gegen die Aberkennung wurden von den Berliner Gerichten bisher alle abgelehnt. Zuvor war er vor dem parteiinternen Schiedsgericht gescheitert. Auf dem Parteitag in Riesa im Juni dieses Jahres lehnte eine knappe Mehrheit der Delegierten ab, sich überhaupt mit dem Fall zu beschäftigen.

Inwieweit das Auftrittsverbot für Parteiveranstaltungen vom Bundesvorstand durchgesetzt wird, ist allerdings unklar. So twitterte Kalbitz, der nach wie vor Mitglied der Brandenburger Landtagsfraktion ist, jüngst, er sei vom AfD Kreisverband „Sächsische Schweiz-Osterzgebirge“ eingeladen worden und hatte dort offenbar auch eine Rede gehalten.

Auch Unvereinbarkeitsliste soll überarbeitet werden

Doch nicht nur das Auftrittsverbot für Kalbitz soll nach dem Willen der Sachsen-AfD, zu der auch Parteichef Tino Chrupalla gehört, auf den Prüfstand gestellt werden. Der Landesverband strebt zudem eine Revision der Unvereinbarkeitsliste an. Demnach sollen bei Neuaufnahmen Verjährungsmöglichkeiten für „problematische Parteien und Organisationen“ geprüft werden, schrieb Urban an den Bundesvorstand.

Bisher gilt, daß Personen, die in einer auf der Unvereinbarkeitsliste stehenden Gruppierung Mitglied waren, nur in Ausnahmefällen Mitglied der AfD werden können. Etwa wenn der zuständige Landesvorstand mit Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Aufnahme stimmt. (JF)

Andreas Kalbitz: Die Debatte um das ehemalige AfD-Mitglied geht in die nächste Runde Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Soeren Stache
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