KÖLN. Die Identitäre Bewegung hat vor dem Kölner Verwaltungsgericht eine Schlappe erlitten. Der Verfassungsschutz darf die Gruppierung weiter beobachten und gegebenenfalls als „gesichert rechtsextrem“ einstufen.
Die Identitäre Bewegung hatte zuvor gegen die Verfassungsschutzbeobachtung geklagt. Der Vereinszweck sei nach ihren Angaben „die Erhaltung und Förderung der Identität des deutschen Volkes als eine eigenständige unter den Identitäten der anderen Völker der Welt“.
Identitäre Bewegung: Sind nicht extremistisch
Die Gruppierung hatte außerdem versucht, sich gegen die öffentliche Bezeichnung als extremistisch zu wehren. Das Konzept der „ethnokulturellen Identität“ widerspreche nicht der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, führte sie an. Sie ziele nicht darauf ab, deutsche Staatsbürger nach ethnischen Gesichtspunkten ungleich zu behandeln, sondern den „Erhalt der jetzt gegebenen ethnokulturellen Identität“ der Deutschen zu fördern.
Das Kölner Verwaltungsgericht konterte diese Darstellung mit dem Vorwurf, den „Identitären“ gehe es um den „Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand und den Ausschluß ethnisch Fremder“. Dies sei mit dem im Grundgesetz verankerten Volksbegriff unvereinbar, da er allein an die Staatsangehörigkeit anknüpfe. Die Bewegung bringe durch Slogans wie „Remigration“, „Bevölkerungsaustausch stoppen“ oder „Reconquista“ in Wahrheit „Ausländer- und Islamfeindlichkeit“ zum Ausdruck. (zit)