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Entscheidung in Köln: Verfassungsschutz darf Identitäre Bewegung weiter beobachten

Entscheidung in Köln: Verfassungsschutz darf Identitäre Bewegung weiter beobachten

Entscheidung in Köln: Verfassungsschutz darf Identitäre Bewegung weiter beobachten

Identitäre Bewegung: Das Kölner Verwaltungsgericht wittert „Ausländer- und Islamfeindlichkeit“ bei der Gruppierung
Identitäre Bewegung: Das Kölner Verwaltungsgericht wittert „Ausländer- und Islamfeindlichkeit“ bei der Gruppierung
Identitäre Bewegung: Das Kölner Verwaltungsgericht wittert „Ausländer- und Islamfeindlichkeit“ bei der Gruppierung Foto: picture alliance / HERBERT P. OCZERET / APA / picturedesk.com
Entscheidung in Köln
 

Verfassungsschutz darf Identitäre Bewegung weiter beobachten

Der Verfassungsschutz darf die Identitäre Bewegung weiter beobachten und gegebenenfalls als „gesichert rechtsextrem“ einstufen. Laut dem Verwaltungsgericht Köln ist das Ziel der Gruppierung, die „ethnokulturelle Identität“ der Deutschen zu erhalten, verfassungswidrig.
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KÖLN. Die Identitäre Bewegung hat vor dem Kölner Verwaltungsgericht eine Schlappe erlitten. Der Verfassungsschutz darf die Gruppierung weiter beobachten und gegebenenfalls als „gesichert rechtsextrem“ einstufen.

Die Identitäre Bewegung hatte zuvor gegen die Verfassungsschutzbeobachtung geklagt. Der Vereinszweck sei nach ihren Angaben „die Erhaltung und Förderung der Identität des deutschen Volkes als eine eigenständige unter den Identitäten der anderen Völker der Welt“.

Identitäre Bewegung: Sind nicht extremistisch

Die Gruppierung hatte außerdem versucht, sich gegen die öffentliche Bezeichnung als extremistisch zu wehren. Das Konzept der „ethnokulturellen Identität“ widerspreche nicht der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, führte sie an. Sie ziele nicht darauf ab, deutsche Staatsbürger nach ethnischen Gesichtspunkten ungleich zu behandeln, sondern den „Erhalt der jetzt gegebenen ethnokulturellen Identität“ der Deutschen zu fördern.

Das Kölner Verwaltungsgericht konterte diese Darstellung mit dem Vorwurf, den „Identitären“ gehe es um den „Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand und den Ausschluß ethnisch Fremder“. Dies sei mit dem im Grundgesetz verankerten Volksbegriff unvereinbar, da er allein an die Staatsangehörigkeit anknüpfe. Die Bewegung bringe durch Slogans wie „Remigration“, „Bevölkerungsaustausch stoppen“ oder „Reconquista“ in Wahrheit „Ausländer- und Islamfeindlichkeit“ zum Ausdruck. (zit)

Identitäre Bewegung: Das Kölner Verwaltungsgericht wittert „Ausländer- und Islamfeindlichkeit“ bei der Gruppierung Foto: picture alliance / HERBERT P. OCZERET / APA / picturedesk.com
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