LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutsche Regelung zur verdachtsunabhängigen Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für rechtswidrig erklärt. Damit verstößt das deutsche Telekommunikationsgesetz gegen EU-Recht, teilte das Gericht am Dienstag mit.
Laut den Luxemburger Richtern dürfen die Daten nur präventiv „zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit“ allgemein und unterschiedslos gespeichert werden. Doch auch in solchen Fällen nur vorübergehend und mit richterlicher Genehmigung.
Vorratsdatenspeicherung beschäftigt Gerichte seit Jahren
Hintergrund des Rechtsstreits sind Klagen der Provider SpaceNet und der Deutschen Telekom aus dem Jahr 2016. Ausgehend davon hatte das Verwaltungsgericht Köln geurteilt, daß die Unternehmen nicht zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sind. 2019 reichte das Bundesverwaltungsgericht die Frage zur Revision an den EuGH weiter.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) äußerte sich auf Twitter erfreut über die Entscheidung. „Ein guter Tag für die Bürgerrechte! Der EuGH hat in einem historischen Urteil bestätigt: Die anlaßlose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist rechtswidrig.“ Er kündigte an, dieses Verfahren „nun zügig und endgültig“ aus dem Gesetz zu streichen.
Ein guter Tag für die Bürgerrechte! Der EuGH hat in einem historischen Urteil bestätigt: Die anlasslose #Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist rechtswidrig. Wir werden die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nun zügig und endgültig aus dem Gesetz streichen.
— Marco Buschmann (@MarcoBuschmann) September 20, 2022
(ag)