BERLIN. Wegen neuer Lockdown-Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) nun Kritik geäußert. „Von Panikmache halte ich gar nichts“, sagte Buschmann. Es gebe keine Anzeichen für die Entstehung neuer, gefährlicher Virusvarianten. Die epidemische Notlage sei mittlerweile „totes Recht“. Außerdem müsse „zur Reaktivierung der Bundestag zustimmen. Dafür gibt es keine Mehrheit in der Koalition“, sagte der FDP-Politiker der FAZ.
„Wir haben ein professionelles und konstruktives Arbeitsverhältnis, aber er hat aus seiner Rolle heraus andere Vorstellungen“, betonte Buschmann. Während der Gesundheitsminister vor allem auf den Gesundheitsschutz schaue, lege er als Justizminister den Fokus auf Fragen nach „Verhältnismäßigkeit, Grundrechtsschutz und was der Bevölkerung dauerhaft zumutbar“ sei. Diese zwei Aspekte haben laut ihm einander ergänzend auch das neue Infektionsschutzgesetz geprägt. Bei der Vorstellung des überarbeiteten Gesetzes hatten beide Politiker neuerliche Lockdowns und Schulschließungen eigentlich ausgeschlossen.
„Nicht an dauerhafte Corona-Maßnahmen gewöhnen“
Es dürfe nicht sein, warnte der Justizminister, „daß wir uns an Corona-Schutzmaßnahmen als eine neue Normalität gewöhnen. Das sind Grundrechtseingriffe, die müssen immer eine Ausnahme sein. Ich selbst trage etwa im Supermarkt nach wie vor freiwillig Maske.“ Momentan befinde sich Deutschland in einer neuen Phase der Pandemie. Es gehe aktuell „nicht mehr darum, jede einzelne Infektion zu verhindern. Bürger entscheiden selbst, welchen Risiken sie sich aussetzen.“
Die Bundesrepublik sei „sehr stabil durch den Sommer gekommen“, blickte Buschmann zurück. „Wir sind in einer deutlich besseren Lage als in den letzten Wintern. Wir werden im Herbst ausreichend angepaßte Impfstoffe haben. Wir haben effektive Medikamente. Deshalb wollen wir den Bürgern natürlich möglichst wenig in ihrem Alltag zumuten.“
Keine Sorge vor möglichem Regel-„Flickenteppich“
Auch die Sorge vor einem möglichen „Flickentipp“ aufgrund der von Land zu Land verschiedenen, neu beschlossenen Corona-Maßnahmen, teile Buschmann nicht. „Wenn ein Bundesland die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen beschließen sollte, muß es bei Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen eine Ausnahme für getestete Personen vorsehen“, nannte er als Beispiel.
Ein gewisser Gestaltungsspielraum für die Länder in „moderatem Rahmen“ sei der Kern des neuen Infektionsschutzgesetzes. Außerdem lehne er den Begriff „Flickenteppich“ als eine polemische Zuspitzung ab, da er den föderalen Staatsaufbau Deutschlands verkenne. (ab)