BERLIN. Die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann darf nicht mehr als Richterin arbeiten. Als Grund nannte der rot-rot-grüne Berliner Senat die Sorge um das allgemeine Ansehen der Justiz. Selbst Medien wie der Tagesspiegel, die taz und Wikipedia bezeichnen die Juristin jedoch als „gemäßigt“.
Die von der Linken-Politikerin Lena Kreck geführte Senatsverwaltung für Justiz teilte mit, sie habe einen Antrag, die Richterin aus dem Amt zu drängen, nach einer intensiven Prüfung beim zuständigen Richterdienstgericht gestellt.
Äußerungen der früheren AfD-Bundestagsabgeordneten über Flüchtlinge, seien der Grund für den Beschluß: „Die Richterin hat in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum wiederholt und öffentlich Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, ausgegrenzt und wegen ihrer Herkunft herabgesetzt.“ Belege oder Zitate nannte sie dafür nicht. Durch die Äußerungen sei in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, die Richterin sei nicht unvoreingenommen. Eine Versetzung in den Ruhestand sei „im Interesse der Rechtspflege“ daher „zwingend geboten“.
Für direkte Demokratie
Birgit Malsack-Winkemann hatte sich im Bundestag für direkte Demokratie nach dem Vorbild der Schweiz und eine Einwanderungspolitik nach kanadischem Vorbild stark gemacht. 2018 sagte sie im Parlament mit Blick auf Sprachbarrieren, dem deutschen Gesundheitssystem entstünden „Milliardenkosten, weil Flüchtlinge ihre Beipackzettel nicht lesen können“.
Das Grundgesetz schützt Richter aufgrund ihrer bisher unabhängigen Stellung vor vorzeitigen Amtsenthebungen. Nur durch den Beschluß eines Dienstgerichtes sind Ausnahmen möglich. Dabei sind strenge gesetzliche Kriterien einzuhalten. Dort liegt der Fall jetzt. Bis zur endgültigen Entscheidung darf sie ihrer Arbeit nicht nachgehen.
Bei der Bundestagswahl im September vergangenen Jahres hatte Malsack-Winkemann ihr Mandat verloren und wollte in den Richterdienst des Landes Berlin zurückkehren.
In Sachsen hatte die Landesregierung den Ex-AfD-Parlamentarier Jens Maier in den Ruhestand geschickt. Das Richterdienstgericht entschied im März per Eilverfahren, daß dies rechtens sei. (fh)