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13 Schüsse abgegeben: Asylbewerber erschossen: Polizisten handelten in Notwehr

13 Schüsse abgegeben: Asylbewerber erschossen: Polizisten handelten in Notwehr

13 Schüsse abgegeben: Asylbewerber erschossen: Polizisten handelten in Notwehr

Polizist mit Waffe (Symbol): Ermittlungen eingestellt Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer
Polizist mit Waffe (Symbol): Ermittlungen eingestellt Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer
Polizist mit Waffe (Symbol): Ermittlungen eingestellt Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer
13 Schüsse abgegeben
 

Asylbewerber erschossen: Polizisten handelten in Notwehr

Die Staatsanwaltschaft Stade hat ein Ermittlungsverfahren gegen vier Polizisten eingestellt, die einen mit einem Messer bewaffneten Asylbewerber erschossen hatten. Der Sudanese hatte im Oktober vergangenen Jahres in einer Asylunterkunft in Harsefeld alkoholisiert erst Mitbewohner bedroht und dann die eintreffenden Beamten angegriffen.
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STADE. Die Staatsanwaltschaft Stade hat ein Ermittlungsverfahren gegen vier Polizisten eingestellt, die einen mit einem Messer bewaffneten Asylbewerber erschossen hatten. Der Sudanese hatte im Oktober vergangenen Jahres in einer Asylunterkunft im niedersächsischen Harsefeld erst Mitbewohner bedroht und dann die eintreffenden Beamten angegriffen.

„Anstatt jedoch das Messer wegzulegen, rannte der stark alkoholisierte Sudanese brüllend und mit erhobenem Messer – wobei die Spitze des Messers nach vorn auf die Polizeibeamten gerichtet war – auf die eingesetzten Polizeibeamten zu“, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Beamten gaben daraufhin 13 Schüsse auf den Mann ab. „Der Sudanese wurde insgesamt elfmal getroffen und verstarb noch am Einsatzort.“

Rechtlich gesehen seien „alle Schüsse für die angegriffenen Polizeibeamten als Notwehr und für einen aus der angrenzenden Küche schießenden Polizeibeamten als sogenannte Nothilfe gerechtfertigt gewesen“, betonte die Anklagebehörde. Den Angehörigen des Sudanesen hätten nun die Möglichkeit, Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle einzulegen. (ho)

Polizist mit Waffe (Symbol): Ermittlungen eingestellt Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer
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