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Debatte um Bürgergeld im Bundestag: AfD will Sozialhilfeempfänger zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten

Debatte um Bürgergeld im Bundestag: AfD will Sozialhilfeempfänger zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten

Debatte um Bürgergeld im Bundestag: AfD will Sozialhilfeempfänger zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten

Wer arbeiten kann, soll arbeiten, auch gemeinnützig, verlangt die AfD (Symbolbild)
Wer arbeiten kann, soll arbeiten, auch gemeinnützig, verlangt die AfD (Symbolbild)
Wer arbeiten kann, soll arbeiten, auch gemeinnützig, verlangt die AfD (Symbolbild) Foto: picture alliance / dpa | Felix Kästle
Debatte um Bürgergeld im Bundestag
 

AfD will Sozialhilfeempfänger zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten

Nach den Plänen der Bundesregierung soll ab Januar das neue Bürgergeld das ungeliebte Hartz IV ersetzen. Die AfD fordert in einem eigenen Antrag, daß alle, die schon länger Sozialhilfe bekommen und erwerbsfähig sind, mehrere Stunden pro Woche gemeinnützige Arbeit leisten sollen.
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BERLIN. Wer längere Zeit staatliche Sozialleistungen bezieht und erwerbsfähig ist, soll im Gegenzug verpflichtet sein, für gemeinnützige Zwecke zu arbeiten. Dies ist die Kernforderung eines Antrags, den die AfD heute im Bundestag bei der Debatte über das geplante Bürgergeld einbringt.

Ab Januar kommenden Jahres soll nach den Plänen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) diese reformierte Sozialhilfe das bisherige Arbeitslosengeld II, besser bekannt als „Hartz IV“, ablösen. Darauf hatte sich die Ampel-Koalition bereits geeinigt. Vorgesehen ist unter anderem eine Erhöhung des Regelsätze sowie eine sogenannte Vertrauenszeit von sechs Monaten, in der keine Leistungen mehr gemindert werden können, auch wenn der Leistungsbezieher seinen Verpflichtungen bei der Arbeitssuche oder Weiterbildung nicht nachkommt. Zudem sollen längere Schonfristen für das Vermögen sowie bei der Übernahme von Wohn- und Heizkosten gelten.

Das von der Bundesregierung vorgesehene Bürgergeld sei „unsozial, denn es übervorteilt diejenigen, die nicht arbeiten, gegenüber denen, die jeden Tag den Wohlstand in unserem Land erwirtschaften“, kritisierte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag, Norbert Kleinwächter. Da für eine längere Zeit keine Sanktionen vorgesehen seien, motiviere das Bürgergeld die Bezieher auch nicht zum Arbeiten, sondern zum Müßiggang, so der Abgeordnete.

AfD setzt auf „Bürgerarbeit“

Ein weiterer Kritikpunkt: Das Lohnabstandsgebot werde nicht gewährleistet, denn wer für einen Mindestlohn arbeite, habe nur unwesentlich mehr Geld als jemand, der das nicht tut. Die Tendenz, daß sich Leute in Deutschland im dauerhaften Sozialleistungsbezug einrichten, werde durch das Bürgergeld noch verschärft.

Dem stellt die AfD nun die verpflichtende „Bürgerarbeit“ entgegen. Darin vorgesehen ist, daß jeder, der länger als sechs Monate Leistungen der sozialen Grundsicherung bezieht und erwerbsfähig ist, 15 Stunden pro Woche für einen gemeinnützigen Zweck arbeiten muß. Das könne auf kommunaler Ebene bei der Heimatpflege und Ortsverschönerung, in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege für Senioren oder Menschen mit Behinderung, im Umwelt- oder Tierschutz stattfinden oder aber im Zivil- und Katastrophenschutz, schreibt die Bundestagsfraktion in ihrem Antrag.

Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind jene, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von mindestens 20 Wochenstunden nachgehen oder die gesundheitlich erheblich eingeschränkt sind. Für die AfD widerspricht eine Pflicht zur Bürgerarbeit nicht dem Sozialstaatsprinzip, die Menschenwürde der Betroffenen werde nicht verletzt. Denn das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung bleibe gewahrt. Die „Bürgerarbeit“ folge dem bereits in den Hartz-Reformen zugrundegelegten Prinzip des Forderns und Förderns. Leistungsbezieher würden aktiviert und in die Arbeitswelt integriert, so die Fraktion.

Fünf Millionen beziehen Hartz IV

Als mögliche Sanktionen für diejenigen, die der Bürgerarbeit nicht nachkommen, sieht der Reformvorschlag der AfD eine Kürzung der finanziellen Leistungen und notfalls eine Umstellung auf Sachleistungen vor. Dafür solle eine Debit-Karte eingeführt werden, mit der nur bestimmte Produkte des täglichen Bedarfs erworben werden können.

„Ohne verpflichtende Bürgerarbeit ist das von der Bundesregierung geplante Bürgergeld für viele nichts anderes als eine riesengroße soziale Hängematte ohne jeden Anreiz, sich überhaupt noch auf Jobsuche zu begeben – also ein bedingungsloses Grundeinkommen für Arbeitslose“, betonte der sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, gegenüber der JUNGEN FREIHEIT.

Der Abgeordnete aus Brandenburg verweist in diesem Zusammenhang auf die derzeit etwa fünf Millionen Hartz-IV-Bezieher in Deutschland, von denen eine Mehrheit, nämlich rund 3,6 Millionen erwerbsfähig seien. Demgegenüber sind auf dem Arbeitsmarkt 873.000 freie Stellen gemeldet, von denen eine große Zahl auch Geringqualifizierten offen stünden.

Fast die Hälfte (44 Prozent) der erwerbsfähigen Hartz IV-Empfänger beziehen laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) vom Juni 2022 länger als fünf Jahre Sozialleistungen. Das sind rund 1,6 Millionen Personen. Mehr als jeder Fünfte (22 Prozent oder 800.000 Personen) befindet sich schon mehr als zehn Jahre im System des Leistungsbezugs. Und mehr als jeder Zehnte (elf Prozent) erhält bereits über 16 Jahre Hartz IV – und damit so lange, wie es diese Form der Unterstützung durch den Staat gibt.

Rund 40 Prozent der Empfänger sind Ausländer

Schon jetzt sei der Abstand zwischen dem, was Leistungsbezieher bekommen können und dem, was Geringverdienern netto übrig bleibt, gering, sagte Springer der JF und verweist auf Zahlen der BA. Demnach werden beispielsweise für eine Bedarfsgemeinschaft mit drei Kindern knapp 2.600 Euro pro Monat gezahlt, wenn die Kosten für Unterkunft und Heizung mit einberechnet werden. Bei fünf oder mehr Kindern sind es schon monatlich 3.700 Euro.

„Es ist der hart arbeitenden Bevölkerung nicht vermittelbar, warum sie mit ihren Steuern solche grotesken Entwicklungen auf Dauer finanzieren soll“, schlußfolgert der Sozialpolitiker. Daher fordere seine Fraktion, „daß erwerbsfähige Sozialleistungsempfänger, die sich nicht ernsthaft um eine Beschäftigung bemühen oder gar Jobangebote ablehnen, zu gemeinnütziger Bürgerarbeit verpflichtet werden“.

Rund 40 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, das sind 1,4 Millionen Hartz IV-Empfänger, besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit. Es sei, so bemerkt Springer, daher auch „absurd, daß bis auf die AfD alle Parteien im Bundestag nach mehr ausländischen Arbeitskräften rufen, während sich so viele erwerbsfähige Menschen über Jahre im Hartz IV-System befinden.“

Grundsätzlich müsse, so die AfD, der Grundgedanke wieder im Vordergrund stehen: Wer arbeiten könne, müsse dies auch tun. Im Gegensatz zum von der Regierung geplanten Bürgergeld greife die Bürgerarbeit das Prinzip der „aktivierenden Grundsicherung“ auf, betont die Partei. (vo)

Wer arbeiten kann, soll arbeiten, auch gemeinnützig, verlangt die AfD (Symbolbild) Foto: picture alliance / dpa | Felix Kästle
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