BERLIN. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) ist bei der Vergabe von staatlichen Fördermitteln erneut leer ausgegangen. Ein Antrag der Bundestagsfraktion der AfD, die der Partei nahestehende DES bei der Verteilung der Gelder für politische Stiftungen zu berücksichtigen, wurde von den anderen Fraktionen während der sogenannten Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses in der Nacht zu Freitag abgelehnt.
Zuvor hatte bereits die Bundesregierung in ihrem Entwurf für den Bundeshaushalt 2022 die DES nicht berücksichtigt, sondern die im Einzelplan des Bundesinnenministeriums vorgesehenen fast 132 Millionen Euro ausschließlich auf die Stiftungen verteilt, die den übrigen sechs im Bundestag vertretenen Parteien nahestehen. Eine Begründung dafür teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT nicht mit, sondern verwies auf die alleinige Zuständigkeit des Gesetzgebers: „Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages entscheidet, welche Zuwendungsempfänger in welcher Höhe bei der Verteilung der Globalzuschüsse berücksichtigt werden. Das Bundesinnenministerium setzt diese Entscheidung dann um.“
29,3 Millionen Euro mehr für alle anderen Stiftungen
Mit der Annahme des gemeinsamen Antrags der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Grünen, FDP und Die Linke wurde unterdessen eine weitere Erhöhung der Gelder für deren parteinahe Stiftungen beschlossen. Im Entwurf der Bundesregierung waren der Friedrich-Ebert-Stiftung, die der SPD nahe steht, knapp 37 Millionen Euro an sogenannten Globalzuschüssen für 2022 zugesprochen, der liberalen Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit rund 14,5 Millionen Euro, der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung fast 41 Millionen, der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung knapp zwölf Millionen Euro, der den Grünen nahestehenden Heinrich-Böll-Stiftung knapp 14 Millionen Euro und der Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linkspartei) etwas mehr als 14 Millionen Euro.
Allein diese Zuschüsse wurden um insgesamt mehr als 16 Millionen Euro erhöht. So bekommt die Friedrich-Ebert-Stiftung in diesem Jahr rund 41 Millionen Euro, die Friedrich-Naumann-Stiftung rund 16 Millionen Euro, die Konrad-Adenauer-Stiftung 45,6 Millionen, die Hanns-Seidel-Stiftung nun 13 Millionen Euro, die Heinrich-Böll-Stiftung 15,6 Millionen Euro und die Rosa-Luxemburg-Stiftung 15,7 Millionen Euro.
Diese Globalzuschüsse sind allerdings nicht die einzigen Fördermittel, die die parteinahen Stiftungen aus dem Bundeshaushalt erhalten. Daneben gibt es noch weitere Gelder aus dem Einzelplan des Bundesinnenministeriums sowie aus dem Haushalt des Auswärtigen Amts und des Entwicklungshilfe-Ministeriums. Insgesamt erhöhte die Mehrheit des Haushaltsausschusses mit ihrem Beschluß in der Bereinigungssitzung die Zuschüsse um 29,3 Millionen Euro.
„Haushaltsausschuß maßt sich Beurteilung an“
Die AfD hatte im Haushaltsausschuß am Donnerstag abend dagegen beantragt, die Gelder aller anderen parteinahen Stiftungen zu halbieren und der DES 7,854 Millionen Euro zukommen zu lassen. Der Bundeshaushalt wäre damit von 132 um 53 Millionen auf nur noch 79 Millionen Euro entlastet worden. Dies wurde abgelehnt.
Darüber hinaus ergänzten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Grünen, FDP und Linkspartei auch noch den jeweiligen Haushaltsvermerk. Darin heißt es nun, daß „Zuschüsse nur politischen Stiftungen gewährt“ werden, „die nach ihrer Satzung und ihrer gesamten Tätigkeit jederzeit die Gewähr bieten, daß sie sich zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten“. Dies dient offenbar zur Begründung, um die DES weiterhin von den Zuschüssen auszuschließen. Denn ergänzt wird die Bemerkung um eine Aufzählung der einzig in Frage kommenden Empfänger: „Angesichts ihrer bisherigen Tätigkeit wird bei folgenden Stiftungen die Verwendung zu verfassungsmäßigen Zwecken angenommen: Friedrich-Ebert- Stiftung, Friedrich- Naumann-Stiftung für die Freiheit, Konrad-Adenauer-Stiftung, Hanns- Seidel-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung und Rosa-Luxemburg-Stiftung.“
Scharfe Kritik an dieser „Positivliste“ übte der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer. Damit würde sich der Haushaltsausschuß eine Beurteilung anmaßen, die allein der Judikative zustehe, sagte er am Freitag vor der Hauptstadtpresse. Daß die Vergabe von Fördergeldern an die Bedingung der Verfassungstreue geknüpft wird, begrüßte er dagegen ausdrücklich. „Diesem Passus haben wir auch ausdrücklich zugestimmt“, so der AfD-Abgeordnete. Immerhin seien in der Vergangenheit gerade linke Parteien und Stiftungen gegen solche Extremismusklauseln stets Sturm gelaufen. „Hätte es diesen Vermerk bereits 1999 gegeben, hätte die Rosa-Luxemburg-Stiftung niemals staatliche Fördergelder bekommen dürfen“, meinte Boehringer.
„Wir fordern jetzt Gleichberechtigung und Gleichbehandlung“
Mit den Zuschüssen aus diversen Töpfen wird seit 1967 die „gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit der Stiftungen gefördert“. Dabei gibt es schon seit längerer Zeit immer wieder Kritik an der Höhe sowie an der intransparenten Praxis dieser Mittelvergabe. Laut Bundesverfassungsgericht sind daran gemäß der staatlichen Neutralitätspflicht „alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen zu beteiligen“. Dieses Kriterium gilt als erfüllt, sobald die der Stiftung nahestehende Partei zum wiederholten Mal in den Bundestag eingezogen ist, davon mindestens einmal in Fraktionsstärke. Dies ist seit dem Herbst vergangenen Jahres bei der AfD der Fall.
Bereits im Februar hatte die Desiderius-Erasmus-Stiftung einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Bundesverfassungsgericht gestellt, um ebenfalls in den Genuß staatlicher Fördermittel für ihre Arbeit zu kommen. „Wir fordern jetzt Gleichberechtigung und Gleichbehandlung – und nichts anderes“, hatte die Stiftungsvorsitzende Erika Steinbach diesen Schritt seinerzeit begründet. Demokratie sei Wettbewerb, und dieser setze Chancengleichheit „zwingend voraus“. Laut Steinbach beansprucht die DES für dieses Jahr rund sieben Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt.
In der Vergangenheit gab es immer wieder Kampagnen gegen eine Förderung der AfD-nahen Stiftung. Verbunden sind sie meist mit der Forderung, in einem Stiftungsgesetz die Mittelvergabe an bestimmte inhaltliche Bedingungen, eine Art „Demokratie-TÜV“, zu knüpfen. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien heißt es dazu: „Akteurinnen und Akteure der nachhaltigen Demokratieförderung, die auf Basis von Respekt, Toleranz, Würde und Menschenrechten arbeiten, werden auch in Zukunft mit öffentlichen Mitteln gefördert. Die Arbeit und Finanzierung der politischen Stiftungen wollen wir rechtlich besser absichern. Dies soll aus der Mitte des Parlaments geschehen unter Einbeziehung möglichst aller demokratischen Fraktionen.“
Unterdessen haben mehrere juristische Experten einen politisch motivierten Ausschluß der DES kritisiert. „In dem Moment, in dem ein Verteilungskonflikt aufkommt, der gleichheitsrelevant ist, braucht es eine gesetzliche Grundlage“, betonte der Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers laut Süddeutscher Zeitung. Der Staat dürfe über die AfD-nahe Stiftung „nicht einfach nach Gusto im Einzelfall entscheiden“, sondern müsse verbindliche Kriterien vorlegen und sich auf diese auch festlegen lassen.
„Widerspricht jeglichen rechtsstaatlichen Prinzipien“
Bedenken haben auch die Politikwissenschaftler Claus Leggewie und Erik Meyer. Sie halten es rechtlich für schwierig, der parteinahen Stiftung der AfD staatliche Fördermittel vorzuenthalten. Ihr „Globalzuweisungen unter Berufung auf ihre vermeintlich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteten politischen Ziele zu verweigern, wäre evident verfassungswidrig“, zitiert die taz aus einem Positionspapier der beiden Politologen.
Auch der Greifswalder Professor für Öffentliches Recht, Claus-Dieter Classen, nannte es im Deutschlandfunk „nach jetziger Rechtslage schwer, die Desiderius-Erasmus-Stiftung von einer Förderung auszuschließen“. Und dies einfach aus der Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz abzuleiten, sei seines Erachtens zu simpel.
So hatte im März 2021 die damalige Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion ausdrücklich mitgeteilt, die Desiderius-Erasmus-Stiftung sei „rechtlich, personell, organisatorisch und finanziell unabhängig von der AfD“ und „kein Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz“.
Die aktuelle Entscheidung des Haushaltsausschusses, der DES die Fördermittel zu verweigern, „widerspricht jeglichen rechtsstaatlichen Prinzipien“, beklagte die Stiftungsvorsitzende Erika Steinbach unter Verweis auf die bisher geübte Praxis und die Kriterien des Bundesverfassungsgerichts. Auf diese Weise werde eine bedeutende politische Kraft weiter ausgegrenzt. „Das ist mit meinem Verständnis von Demokratie nicht zu vereinbaren“, empörte sich die frühere Bundestagsabgeordnete im Gespräch mit der JUNGEN FREIHEIT.
Laut Steinbach steht eine Entscheidung zum Antrag der DES auf einstweiligen Rechtsschutz in Karlsruhe noch aus. (vo)