BERLIN. Die AfD hat angekündigt, Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wegen „Mißachtung der Antwortpflicht im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts“ abzumahnen. Hintergrund: Der Bundestagsabgeordnete Steffen Kotré fragte den Kanzler in einer mündlichen Regierungsbefragung am 6. Juli, was gegen eine Öffnung der Gaspipeline Nord Stream 2 spreche.
„Die Verunglimpfung und Herabwürdigung der #Opposition und damit des Parlaments als Ganzem durch einen #Bundeskanzler ist nicht nur eine verbale Grenzüberschreitung, sondern eine Verletzung der parlamentarischen Rechte“, erklärt @StBrandner. https://t.co/r36ZAhWxgK pic.twitter.com/ytKUAqwuZ3
— AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag 🇩🇪 (@AfDimBundestag) September 26, 2022
Der Kanzler war damals nicht auf die Anfrage eingegangen und antwortete: „Ich halte fest: Die AfD ist nicht nur eine rechtspopulistische Partei, sondern auch die Partei Rußlands. Das sollten alle zur Kenntnis nehmen.“ Die AfD sieht darin eine „objektiv unsachliche, herabwürdigende Antwort“ der Bundesregierung, die den Grundsatz der Gewaltenteilung verletze.
AfD sieht sich verunglimpft
In dem Abmahnschreiben, das der JUNGEN FREIHEIT vorliegt, kritisiert der Justitiar der Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, „als staatliches Exekutivorgan“ habe Scholz in seiner Funktion als Bundeskanzler „allen politischen Strömungen gegenüber“ seine „Pflichten gleichermaßen zu erfüllen und sich in Bezug auf unterschiedliche politische Richtungen neutral zu verhalten“.
Wenn Scholz das Kontrollrechts des Parlaments „regelrecht dazu mißbrauche“, um unter Umgehung der Antwortpflicht eine „Oppositionspartei polemisch zu verunglimpfen“, werde das Prinzip der Gewaltenteilung verletzt, monierte Brandner. An Scholz gerichtet schrieb er: „Sie verletzten auch die verfassungsmäßigen Rechte der AfD-Bundestagsfraktion und des Parlaments“. Die Oppositionsfraktion setzte dem Kanzleramt eine Frist bis zum 7. Oktober, um die Unterlassungserklärung abzugeben.
In Karlsruhe feierte die AfD mehrfach Erfolge
Die AfD hatte in den vergangenen Jahren immer wieder Erfolg mit Klagen gegen Regierungsmitglieder, wenn diese den Regierungsapparat für parteipolitische Einlassungen nutzten. So rügte das Bundesverfassungsgericht unter anderem Äußerungen der früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Wahl von Thomas Kemmerich (FDP) zum Ministerpräsidenten Thüringens, da diese auf einer Regierungspressekonferenz gefallen waren, die auf den Seiten des Kanzleramts veröffentlicht wurde.
Auch die frühere Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) und der ehemalige Innenminister Horst Seehofer (CSU) erlitten vor dem höchsten Gericht Schlappen gegen die AfD. (ho)