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Schreiben liegt der JF vor: Warum die AfD den Kanzler verklagt

Schreiben liegt der JF vor: Warum die AfD den Kanzler verklagt

Schreiben liegt der JF vor: Warum die AfD den Kanzler verklagt

Gerät Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Zusammenhang mit der Cum-Ex-Affäre doch noch einmal in Bedrängnis?
Gerät Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Zusammenhang mit der Cum-Ex-Affäre doch noch einmal in Bedrängnis?
Gerät Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Zusammenhang mit der Cum-Ex-Affäre doch noch einmal in Bedrängnis? Foto: picture alliance/dpa | Markus Scholz
Schreiben liegt der JF vor
 

Warum die AfD den Kanzler verklagt

Das gab es bisher noch nie: Die AfD-Bundestagsfraktion verklagt den Bundeskanzler. Der JUNGEN FREIHEIT liegt das Abmahnschreiben exklusiv vor. Was steckt dahinter?
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BERLIN. Die AfD hat angekündigt, Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wegen „Mißachtung der Antwortpflicht im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts“ abzumahnen. Hintergrund: Der Bundestagsabgeordnete Steffen Kotré fragte den Kanzler in einer mündlichen Regierungsbefragung am 6. Juli, was gegen eine Öffnung der Gaspipeline Nord Stream 2 spreche.

Der Kanzler war damals nicht auf die Anfrage eingegangen und antwortete: „Ich halte fest: Die AfD ist nicht nur eine rechtspopulistische Partei, sondern auch die Partei Rußlands. Das sollten alle zur Kenntnis nehmen.“ Die AfD sieht darin eine „objektiv unsachliche, herabwürdigende Antwort“ der Bundesregierung, die den Grundsatz der Gewaltenteilung verletze.

AfD sieht sich verunglimpft

In dem Abmahnschreiben, das der JUNGEN FREIHEIT vorliegt, kritisiert der Justitiar der Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, „als staatliches Exekutivorgan“ habe Scholz in seiner Funktion als Bundeskanzler „allen politischen Strömungen gegenüber“ seine „Pflichten gleichermaßen zu erfüllen und sich in Bezug auf unterschiedliche politische Richtungen neutral zu verhalten“.

Wenn Scholz das Kontrollrechts des Parlaments „regelrecht dazu mißbrauche“, um unter Umgehung der Antwortpflicht eine „Oppositionspartei polemisch zu verunglimpfen“, werde das Prinzip der Gewaltenteilung verletzt, monierte Brandner. An Scholz gerichtet schrieb er: „Sie verletzten auch die verfassungsmäßigen Rechte der AfD-Bundestagsfraktion und des Parlaments“. Die Oppositionsfraktion setzte dem Kanzleramt eine Frist bis zum 7. Oktober, um die Unterlassungserklärung abzugeben.

In Karlsruhe feierte die AfD mehrfach Erfolge

Die AfD hatte in den vergangenen Jahren immer wieder Erfolg mit Klagen gegen Regierungsmitglieder, wenn diese den Regierungsapparat für parteipolitische Einlassungen nutzten. So rügte das Bundesverfassungsgericht unter anderem Äußerungen der früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Wahl von Thomas Kemmerich (FDP) zum Ministerpräsidenten Thüringens, da diese auf einer Regierungspressekonferenz gefallen waren, die auf den Seiten des Kanzleramts veröffentlicht wurde.

Auch die frühere Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) und der ehemalige Innenminister Horst Seehofer (CSU) erlitten vor dem höchsten Gericht Schlappen gegen die AfD. (ho)

Gerät Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Zusammenhang mit der Cum-Ex-Affäre doch noch einmal in Bedrängnis? Foto: picture alliance/dpa | Markus Scholz
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