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„Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“: Jugendgefährdend: Computerspiel „Heimat Defender“ landet auf Index

„Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“: Jugendgefährdend: Computerspiel „Heimat Defender“ landet auf Index

„Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“: Jugendgefährdend: Computerspiel „Heimat Defender“ landet auf Index

„Heimat Defender: Rebellion“
„Heimat Defender: Rebellion“
„Heimat Defender: Rebellion“ Foto: Screenshot (Archivbild)
„Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“
 

Jugendgefährdend: Computerspiel „Heimat Defender“ landet auf Index

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat das Computerspiel „Heimat Defender: Rebellion“ auf den Index gesetzt. Das Spiel fördere gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Mitherausgeber Philip Stein kritisiert gegenüber der JUNGEN FREIHEIT, die Behörde handle politisch motiviert, und kündigte rechtliche Schritte an.
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BONN. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat das Computerspiel „Heimat Defender: Rebellion“ auf den Index gesetzt. Die Behörde sieht die Einschränkung der Kunst- und Meinungsfreiheit durch ein Verbot des Spiels gerechtfertigt, da es „die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ gefährde, heißt es in dem Bescheid, der der JUNGEN FREIHEIT vorliegt.

Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte die Indizierung vergangenen September angeregt. Laut der BPjM fördere das Spiel gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, insbesondere gegenüber der „LGBT-Community“, und mache demokratische Institutionen verächtlich. „Es besteht die Gefahr, daß sich minderjährige Spieler auf diese Weise mit dem Kampf gegen demokratische Werte identifizieren.“ Unter „LGBT-Community“ sind gesellschaftliche Strömungen zusammengefaßt, die sich nicht als heterosexuell definieren (Lesbian, Gay, Bisexual, Transexual).

Bezug auf reale politische Bewegungen

„Heimat Defender“ ist ein kostenloses „Jump’n’Run“-Game für PC und Mac, das von der rechten Initiative „Ein Prozent“ und „Kvltgames“ produziert wurde. „Ein Prozent“ bewarb das Spiel als „erstes patriotisches Videospiel“. Die Handlung findet in einer Dystopie im Jahr 2084 statt, in dem ein „Konzern für globale Homogenisierung“ (kurz „Globohomo Corp.“) die Weltmacht übernommen hat und willenlose Konsumenten als Nicht-Spieler-Figuren (NSF) zum Erhalt des Systems herstellt.

Spielbar sind die Identitären-Aktivisten Martin Sellner und Alex Malenki, der Youtuber „Outdorr Illner“ und der Verleger Götz Kubitschek. Am Ende jedes Kapitels wartet ein Endgegner. In der Spielwelt wird Bezug auf reale politische Bewegungen wie „Black-Lives-Matter“ oder die „LGBT-Community“ genommen. Die Ähnlichkeit der Endgegner zu Politikern oder Journalisten sei jedoch rein zufällig, wie im Spiel mehrfach versichert wird.

 „Ein Akt der politischen Zensur“

„Ein Prozent“-Chef Philip Stein nennt die Indizierung gegenüber der JF einen „Akt der politischen Zensur“. Die Argumentation der BPjM entbehre dabei nicht „einer gewissen Ironie, geht es in unserem Spiel doch erkennbar darum, mit dem Mittel der Satire eben jenen Vertretern angeblich pluralistischer Werte ihren totalitären Spiegel vorzuhalten“. Die „dystopische Welt“, in der das Spiel stattfinde, „wirkt nun wie ein prophetischer Fingerzeig“.

Die Behörde führt dagegen aus, daß für die Bewertung des Spiels nicht die Übermittlung politischer Inhalte ausschlaggebend gewesen sei, sondern eine „tatsächliche Botschaftsebene“ des Dargestellten. Demnach würden die „Dimensionen Fremdenfeindlichkeit als auch Homophobie des Syndroms der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“ bedient.

Durch die Bezugnahme auf reale Persönlichkeiten des politischen Spektrums wie Sellner oder Kubitschek könne zudem eine Identifikation mit rechten Positionen gestärkt werden. Die Ähnlichkeit der Endgegner etwa zu Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) oder zu Außenminister Heiko Maas (SPD) wird als Schmähung von „Repräsentanten für eine freiheitlich-demokratische Wertegemeinschaft in Deutschland“ ausgelegt.

„Ein Prozent“ reicht Klage ein

„Ein Prozent“ will nun gerichtlich gegen den Beschluß vorgehen. Es werde sich zeigen, ob die Verwaltungsgerichte „die Meinungs- und Kunstfreiheit im Sinne der Verfassung verteidigen oder sich dem Freiheitsverständnis radikaler Linker beugen“, erklärte der Anwalt des Vereins, Matthias Brauer, der JF. Ob sich die BPjM als „politischer Vollstrecker“ des Verfassungsschutzes und des BKA „hat einspannen lassen, wird ein Gericht klären müssen“, pflichtet Stein bei.

Die von „Ein Prozent“ eingereichte Klage gegen den Entschluß der Behörde könne „einen wichtigen Präzedenzfall erzeugen, der klarstellt, ob die Kunstfreiheit in Zukunft auch weiterhin für patriotische Akteure gilt“. Was die Vermarktung des Spiels angeht, habe die BPjM aber möglicherweise ein Eigentor geschossen: „Verbotene Früchte schmecken oft am besten.“

In einer Publikation der BPjM von 2017 kommt der Medienwissenschaftler Daniel Hajok zu dem Ergebnis, daß bei der Indizierungspraxis fast ausschließlich rechtsextremistische Inhalte berücksichtigt werden, wobei linksextremistische Veröffentlichungen unterrepräsentiert seien. In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD vom Februar heißt es: „Links- und Rechtsextremismus stellt jeweils keinen Tatbestand der Jugendgefährdung dar.“ Deshalb existiere auch keine Statistik zu dem Thema. Hinweise für Defizite in der „Verfahrensdurchführung“ gebe es nicht. (hr)

„Heimat Defender: Rebellion“ Foto: Screenshot (Archivbild)
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