MÜNSTER. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden, daß über Italien eingereiste Asylbewerber nicht ohne Weiteres in das EU-Land abgeschoben werden können. Es gab damit den Klagen zweier Afrikanern statt, die gegen die Ablehnung ihrer Anträge protestiert hatten.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, daß den Männern „für den Fall ihrer Rücküberstellung nach Italien die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung“ drohe. Denn unabhängig von ihrem Willen würden sie dort keine Unterkunft oder Arbeit finden können. So stehe ihnen in Italien kein Recht auf eine Unterbringung mehr zur.
Gericht untersagt Abschiebungen nach Griechenland
Zuvor hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihre Bitten um Asyl mit der Begründung abgelehnt, die italienischen Behörden seien für den Somalier und den Malier zuständig. Nach geltendem EU-Recht und dem Dublin-Verfahren bearbeitet das Land die Asylverfahren, in dem die Migranten in die Europäische Union einreisen.
Im Januar hatte das Oberverwaltungsgericht bereits entschieden, daß Asylbewerber derzeit nicht nach Griechenland abgeschoben werden dürfen. Die Richter argumentierten damals auch mit der Gefahr einer „unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung“ vor Ort. (ag)