BERLIN. Die AfD hat die Bundesregierung aufgefordert, Einwanderern die deutsche Staatsbürgerschaft zu verweigern, wenn diese über ihre wahre Identität oder Nationalität vorsätzlich getäuscht haben. Ein solches Verhalten stehe dem Gedanken der Integrationsbereitschaft diametral entgegen, heißt es in einem Beschlußantrag für eine Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes, der am Freitag im Bundestag debattiert werden soll.
Außerdem soll die Einbürgerung jenen Zuwanderern verwehrt bleiben, die wegen eines Gewaltdelikts verurteilt worden sind. Die AfD-Fraktion sprach sich überdies neben dem bereits bestehenden Einbürgerungstest für 60 Pflichtunterrichtsstunden aus, „die insbesondere das Grundgesetz und seine Freiheits- und Gleichheitsrechte betreffen und dabei nicht älter als ein Jahr ab Zeitpunkt des Antrags auf Einbürgerung sein dürfen“.
Bei Urkundenübergabe Deutschland-Hymne singen
Bei der Verleihung der Einbürgerungsurkunde solle „mit dem Abholer oder Abholern vor Übergabe der Urkunde als klares Bekenntnis zur Bundesrepublik Deutschland die dritte Strophe des Liedes der Deutschen von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben“ gesungen werden. Zudem müsse ein schriftlich abzugebendes Bekenntnis verpflichtend werden, „das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu achten“. Dieses solle auf der Einbürgerungsurkunde abgedruckt und unterschrieben werden müssen.
Die AfD begründet ihre Forderung nach einer Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes vor allem mit dem Migrationsdruck auf Deutschland. Die angestrebten Regelungen sollten verhindern, daß bestimmte Organisationen und Parteien Einbürgerungen dafür nutzten, „ein nationales Identitätsgefühl und eine gemeinsame Rechtsordnung sowie anerkannte Wertebasis zunehmend aufzulösen“.
Ebenso dürfe auch „die Gewinnung zukünftiger Wählerschichten kein ausschlaggebendes Kriterium sein“. Die Entscheidung, wer zum Staatsvolk gehöre, „muß mit der Überlegung einhergehen, wer willens und fähig ist, für ein Land Verantwortung zu übernehmen und sich gut zu integrieren“.
Grünen fordern erleichterte Einbürgerungen
Die Einbürgerungsregelungen stehen immer wieder zur Debatte. Die Grünen hatten im vergangenen Frühjahr gefordert, sie weitgehend zu erleichtern. „Die deutsche Staatsangehörigkeit soll fortan auch durch Geburt im Inland erworben werden, wenn ein Elternteil rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in im Inland hat“, hieß es in einem Antrag. Zudem sprachen sie sich dafür aus, den Besitz von mehreren Staatsangehörigkeiten zu erleichtern.
Zuletzt war das Staatsangehörigkeitsgesetz Ende 2014 geändert worden. Seitdem gilt die sogenannte Optionspflicht für im Inland aufgewachsenen Personen nicht mehr. Wer die doppelte Staatsbürgerschaft besitzt und einen Großteil der Zeit bis zum 21. Lebensjahr in Deutschland verbracht und dort zur Schule gegangen ist, muß sich nicht mehr für eine Nationalität entscheiden.
Kinder ausländischer Eltern erhalten die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn mindestens ein Elternteil seit acht Jahren in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. (ls)