BERLIN. Der FDP-Politiker Andrew Ullmann hat sich den Forderungen nach einem Ende der epidemischen Notlage angeschlossen. „Wir als Bundestagsfraktion haben uns schon wiederholt dafür ausgesprochen, die epidemische Lage nationaler Tragweite auslaufen sollte“, sagte der Gesundheitsobmann der Freien Demokraten im Bundestag am Dienstag im Deutschlandfunk-Interview. Die Legislative sei ihren Verpflichtungen während der Corona-Pandemie nachgekommen. Die Bundesregierung sollte deshalb damit aufhören, weiter mit Verordnungen zu arbeiten.
Zuvor hatte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Montag in einer Konferenz mit seinen Ressortkollegen aus den Ländern dafür ausgesprochen, den seit März 2020 bestehenden Gesundheits-Notstand wieder aufzuheben. Bereits 80 Prozent der erwachsenen Menschen in Deutschland seien bereits geimpft. Das Robert-Koch-Institut (RKI) stufe „das Risiko für geimpfte Personen als moderat ein“. Daher könne man die Notlage zum 15. November 2021 auslaufen lassen.
Verwunderung kommt aus SPD und CSU
SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach zeigte sich überrascht von dem Vorstoß des Gesundheitsministers. „Wir sind in einer Situation, in der die Fallzahlen zunehmen, der Impffortschritt stagniert und an Schule in den kalten Monaten deutlich mehr Fälle zu erwarten sind.“ Niemand wisse, was in den kommenden vier Wochen zu erwarten sei und wie hoch die nächste Krankheitswelle werde, sagte Lauterbach am Montag laut Nachrichtenagentur AFP.
Das ist das falsche Signal. Es klingt nach FreedomDay durch den Minister. Wir brauchen mehr Erfolg beim Impfen, sinkende Inzidenz, Schutz unserer Kinder. Der Winter wird als Covid Problem unterschätzt. Nach Erfolg kann der Bundestag die Epidemie beenden. https://t.co/86MJdYv2Rh
— Karl Lauterbach (@Karl_Lauterbach) October 18, 2021
Auch der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) äußerte sich irritiert über die Einlassungen aus der Schwesterpartei. Zur derzeitigen Infektionslage in Deutschland könne sich alleine die Wissenschaft äußern, sagte er dem Bayerischen Rundfunk am Dienstag. Sollte sich diese in den Wintermonaten verschärfen, so sei man vor allem auf einen einheitlichen Rechtsrahmen angewiesen.
Am 27. März 2020 hat der Bundestag das sogenannte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen, durch das wesentliche Teile des seit Jahrzehnten geltenden Infektionsschutzgesetztes abgeändert wurden. Das immer wieder erweiterte Gesetz ermöglicht es der Bundesregierung durch Verordnungen, umfassend in das Leben der Bürger einzugreifen. So kann sie zum Infektionsschutz Abstandsregelungen im öffentlichen Raum erlassen, Ausgangssperren verhängen und Geschäftsschließungen anordnen. (fw)