Anzeige
Anzeige

Illegale Einwanderung: Staatsrechtler: Grenzöffnungspolitik Merkels ist verfassungswidrig

Illegale Einwanderung: Staatsrechtler: Grenzöffnungspolitik Merkels ist verfassungswidrig

Illegale Einwanderung: Staatsrechtler: Grenzöffnungspolitik Merkels ist verfassungswidrig

Scholz
Scholz
Verfassungsrechtler und Bundesverteidigungsminister a.D. Rupert Scholz Foto: Picture Alliance / dpa, Franziska Kraufmann
Illegale Einwanderung
 

Staatsrechtler: Grenzöffnungspolitik Merkels ist verfassungswidrig

Der Staatsrechtler und frühere Verteidigungsminister Rupert Scholz hat die Grenzöffnungspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im Herbst 2015 erneut als „verfassungswidrig und europarechtswidrig“ kritisiert. Er bedauere, daß dies bis heute keine Partei außer der AfD thematisiert habe.
Anzeige

BERLIN. Der Staatsrechtler und frühere Verteidigungsminister Rupert Scholz hat die Grenzöffnungspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im Herbst 2015 erneut als „verfassungswidrig und europarechtswidrig“ kritisiert. Er bedauere, daß dies bis heute keine Partei außer der AfD thematisiert habe.

„In einem Staat, in dem eine Gesellschaft zusammenlebt, können nur das Gesetz und die Verfassung die maßgebende Linie sein“, stellte Scholz gegenüber der Welt klar. „Keine sogenannte Moral darf sich darüber hinwegsetzen.“ Andernfalls sei der Rechtsstaat am Ende. Seine Warnung: „Wir nehmen nach wie vor jährlich mehr als 100.000 Menschen auf, die alle nach der beschriebenen Rechtslage keinen Anspruch auf Aufnahme haben.“

Debatte über Klimaschutz „hysterisch und zu polarisierend“

Die Ausgrenzungspolitik gegenüber der AfD hält Scholz für „hochproblematisch“. Es sei kein guter demokratischer Stil, die Partei durchweg als Populisten und Rassisten zu bezeichnen. Seiner Partei, der CDU, empfiehlt er, das Gespräch mit der WerteUnion zu suchen. „Das sind doch alles gute, verdiente CDU-Leute“, sagte Scholz.

Die Debatte über den Klimaschutz in Deutschland hält Scholz für „hysterisch und zu polarisierend“. Komme hierzulande „ein bestimmtes Thema auf den Tisch, betrachten wir es nur noch im Jenseits oder Diesseits“. Politisch ausgewogene Debatten, gerade in einer pluralistischen Gesellschaft, müßten aber offen und kompromißfähig sein. Dies sei in Deutschland „leider oft nicht mehr der Fall“.

Scholz hatte bereits im Interview mit der JUNGEN FREIHEIT im vergangenen Juni der Bundesregierung einen fortlaufenden Bruch des Grundgesetzes vorgeworfen. Mit Blick auf Artikel 16a, Absatz 2 des Grundgesetzes, sagte er: „Dieser Artikel wurde nicht nur 2015 massiv gebrochen – er wird es seitdem noch immer! Und damit auch das Dubliner Übereinkommen, das das gleiche besagt.“ (tb)

Verfassungsrechtler und Bundesverteidigungsminister a.D. Rupert Scholz Foto: Picture Alliance / dpa, Franziska Kraufmann
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen